Volkswirtschaftslehre
In Politik, den Medien und in der öffentlichen Diskussion ist allzu oft vom Neoliberalismus die Rede. Das aktive Praktizieren dieser Wirtschaftsidee ist nach Meinung vieler für die unsozialen Auswüchse unserer Marktwirtschaft verantwortlich. Ist dem wirklich so? Auffallend ist, dass sowohl Politiker als auch Volkwirte die Merkmale einer neoliberalen Denkweise oft im Detail nicht kennen. Ein Hildesheimer Dogmenhistoriker erklärt, wann und wie sich diese Idee ausgeprägt hat und was genau dahinter steckt.
Von Professor Dr. Gerhard Kolb, Universität Hildesheim
Dies vorweg: Wenn in der aktuellen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Diskussion von den Sünden des Neoliberalismus die Rede ist, dabei die „soziale Entpflichtung" der Wirtschaft angeprangert und eine „Zähmung des Turbo-Kapitalismus" angemahnt wird, dann kann nicht der Neoliberalismus gemeint sein, wie er sich im 20. Jahrhundert - gerade in Abgrenzung zum Paläoliberalismus - herausgebildet und im dogmenhistorischen Verständnis etabliert hat. Tatsächlich wird der Terminus „Neoliberalismus" im allgemeinen Sprachgebrauch seit einigen Jahren zunehmend diskreditierend für (Entartungs-)Prozesse des marktwirtschaftlichen Systems verwandt.
Wie konnte es geschehen, dass die dogmenhistorische Position des Neoliberalismus beinahe widerstandslos umgedeutet oder dieser Begriff neu besetzt wurde? Es drängen sich vor allem zwei Beobachtungen auf:
Was versteht man nun unter Neoliberalismus im ursprünglichen Sinn, welches war die Ausgangs- und Entwicklungssituation und welche Richtungen sind zu unterscheiden?
Zunächst: Der Neoliberalismus stellt eine durch Diversifikation gekennzeichnete und nicht allein auf das Ökonomische beschränkte Richtung des (vorzugsweise wirtschaftlichen) Liberalismus dar. In Überwindung des allzu unkritisch auf Laissez-faire setzenden Paläoliberalismus leitet sie aus den zumindest partiell sozial unbefriedigenden Ergebnissen der Marktautomatik die Forderung nach einem auch gegen die Vermachtung der Wirtschaft (Böhm 1928: „Das Problem der privaten Macht") auftretenden starken Staat ab.
Wenngleich Wurzeln eines neoliberalen Gedankenguts bis ins ausgehende 19. Jahrhundert zurückverfolgt werden können (Anti-Trust-Bewegung in den USA) und Hobhouse 1911 in seinem Buch „Liberalism" für Großbritannien eine Art Sozialreform anmahnte, bleibt festzuhalten, dass die Epoche des Laissez-faire erst mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs endete. Von nun an setzte weltweit ein wirtschafts- und insbesondere auch währungspolitisches Experimentieren ein. Zudem war kaum mehr ein Staat bereit, auf eine autonome Konjunkturpolitik zu verzichten.
Im deutschsprachigen Raum wurde das theoretische Fundament des Neoliberalismus vor dem Hintergrund der liberalen Theorietradition zur Interventionsfrage vor allem in den 1930er Jahren gelegt. So warf Alexander Rüstow 1932 in einem Diskussionsbeitrag zum wirtschaftspolitischen Interventionsproblem auf der Tagung des Vereins für Socialpolitik die Frage auf, ob es wirklich nur die Wahl zwischen Laissez-faire und einem permanenten Intervenieren gegen letztlich nicht abwendbare Strukturveränderungen gäbe. Als neoliberales Credo formulierte Rüstow: „Ich glaube, dass es eine dritte Art des Verhaltens gibt ... Das wäre ein Eingreifen in genau der entgegengesetzten Richtung, als in der bisher eingegriffen worden ist, nämlich nicht entgegen den Marktgesetzen, sondern in Richtung der Marktgesetze, nicht zur Aufrechterhaltung des alten, sondern zur Herbeiführung des neuen Zustandes, nicht zur Verzögerung, sondern zur Beschleunigung des natürlichen Ablaufs. Also sozusagen ein liberaler Interventionismus ..." (S. 64 f.). Wilhelm Röpke benannte 1944 im Schema seiner Grundlinien eines Gesamtprogramms der Wirtschafts- und Gesellschaftsreform:
Die gesetzliche Festlegung des institutionellen Rahmens des Wirtschaftsprozesses und die Beschränkung staatlicher Interventionen auf marktkonforme Maßnahmen sind Erkennungsmerkmal neoliberaler Positionen. So meinte Röpke, es sei „gerade der Kardinalfehler des alten liberalen, ,kapitalistischen‘ Denkens und Handelns gewesen, die Marktwirtschaft als einen in sich selbst ruhenden und automatisch abschnurrenden Prozess zu betrachten. Man hatte übersehen, dass die Marktwirtschaft nur einen engeren Bezirk des gesellschaftlichen Lebens ausmacht, der von einem weiteren umrahmt und gehalten wird ...." (S. 82). Er hob damit auf die außerökonomischen, aber ökonomisch relevanten anthropologisch-soziologischen Rahmenbedingungen ab.
„Von Anbeginn war die neoliberale Bewegung ... in eine ,gemäßigt‘ interventionistische (sozialliberale) und eine den ,Wettbewerbsmechanismus als ausschließliches
Gestaltungsprinzip‘ betrachtende Richtung gespalten. Zu letzterer formierte sich seit den dreißiger Jahren (W. Lippmann, L. Rougier, L.C. Robbins) unter dem Erlebnis totalitärer Staatssysteme in erster Linie der Neoliberalismus deutschsprachiger Nationalökonomen ..." (Boelcke 1980, S. 45). Hier war es der gelegentlich auch als deutsche Variante des Neoliberalismus bezeichnete und am mittelalterlich-scholastischen Ordo-Gedanken orientierte Ordoliberalismus der „Freiburger Schule". Unter Führung von Walter Eucken (1891-1950) und mit Unterstützung u.a. durch die Nationalökonomen Constantin von Dietze, Adolf Lampe und Leonhard Miksch sowie die Wirtschaftsjuristen Franz Böhm und Hans Großmann-Doerth wurde seit den 1930er Jahren und erst recht im Verlauf des Zweiten Weltkriegs im Zusammenhang mit Überlegungen, unter welchen Rahmenbedingungen die Nachkriegswirtschaft zu gestalten wäre, der Ordoliberalismus konzipiert.
Der Ordo-Gedanke bezieht sich auf eine Ökonomie, die dem „Wesen des Menschen und der Sache entspricht". Es geht um eine durch „Maß und Gleichgewicht" geprägte Ordnung der Wirtschaft, um die „sinnvolle Zusammenfügung der Mannigfaltigkeit zu einem Ganzen" (Eucken 1952, S. 372). Zweifellos kommen dabei Normen bzw. Wertungen mit ins Spiel und wohl auch die Frage nach dem Sinn, nach Sinnverwandtschaft und Sinnadäquanz. (Mittlerweile hat sich in der Volkswirtschaftslehre die bis in die 1960er Jahre virulente Sinnfrage weitgehend verflüchtigt. Es gibt Zeiten, so hat es der Philosoph Nicolai Hartmann einmal ausgedrückt, die für gewisse Fragen blind werden. Er fügte hinzu, dass dies nicht an den Problemen selbst liege, sondern am Problembewusstsein der jeweiligen Zeit.)
Vom Ordoliberalismus der Freiburger Schule ist eine mehr durch soziologische Fragestellungen gekennzeichnete Richtung zu unterscheiden, die vor allem mit den Namen Wilhelm Röpke, Alexander Rüstow und Alfred Müller-Armack verbunden ist. Letzterer ist bekanntlich der Schöpfer des Begriffs „Soziale Marktwirtschaft", wie unsere heutige Wirtschaftsordnung bezeichnet wird, an deren Realisierung er zusammen mit Ludwig Erhard beteiligt war.
Das von Eucken reklamierte Denken in Ordnungen - in Abgrenzung zum „Denken in Entwicklungen", das durch die Historische Schule gefördert und u.a. in den Wirtschaftsstufentheorien zum Tragen gekommen ist - hat in der Volkswirtschaftslehre durchaus Tradition. Es sei an die entsprechenden Implikationen im merkantilistischen Schrifttum oder an die von den Physiokraten zum Mittelpunkt ihrer Lehre erhobene „natürliche Ordnung" erinnert. Auch im Liberalismus galt die natürliche Ordnung als so selbstverständlich, dass das Problem der Wirtschaftsordnung - inzwischen freilich von den Frühsozialisten aufgegriffen - von einem Teil der Vertreter der liberalen Wirtschaftslehre, insbesondere französischer Provenienz, gar nicht mehr weiter thematisiert wurde.
In dieses mehr oder weniger bestehende Vakuum drang im 19. Jahrhundert - auf der Evolutionsidee fußend - mit den Wirtschaftsstufentheorien das Denken in Entwicklungen ein, dessen Ende aber bereits Anfang des 20. Jahrhunderts mit dem von Max Weber eingebrachten Begriff des Idealtypus eingeläutet wurde. In Auseinandersetzung mit dem Idealtypus entwickelte dann Werner Sombart ab 1925 unter Zugrundelegung der so genannten Grundbestandteile der Wirtschaft, nämlich Geist (Wirtschaftsgesinnung), Form (Ordnung) und Technik, seine Gestaltidee des Wirtschaftssystems. Dabei gehört die Kategorie Form (Ordnung) eher zu den Schwachpunkten der Sombartschen Systemidee. Gerade aber dem Formelement, dem Ordnungsgefüge der Wirtschaft, galt mit den 1940 in erster Auflage erschienenen „Grundlagen der Nationalökonomie" das Hauptinteresse Walter Euckens: Die ordnungstheoretische Reflexion wurde von ihm zum „Kardinalproblem" erhoben (vgl. im Einzelnen Kolb 1991, S. 31 ff.).
Für Neo- oder Ordoliberale ist die Wettbewerbswirtschaft nicht mehr die sich von selbst einstellende „natürliche Ordnung". Hervorgehoben werden stattdessen Tendenzen zur Einschränkung des Wettbewerbs, gerade durch die wirtschaftlich starken Marktteilnehmer. Als Garant für eine funktionierende Wettbewerbsordnung wird deshalb ein starker Staat gefordert, und Wettbewerb als Aufgabe, als „staatliche Veranstaltung", proklamiert.
Eucken konzipierte als konstituierende Prinzipien der Wettbewerbsordnung ein funktionsfähiges Preissystem vollständiger Konkurrenz, den Primat der Währungspolitik, offene Märkte, Privateigentum, Vertragsfreiheit, Haftung und Konstanz der Wirtschaftspolitik. Als regulierende Prinzipien für die Funktionsfähigkeit kamen hinzu: eine Monopolaufsicht, eine Einkommenspolitik zur Korrektur der primären Einkommensverteilung nach sozialen Gesichtspunkten, eine Korrektur der Wirtschaftsrechnung (bei negativen externen Effekten!) und wirtschaftspolitische Maßnahmen bei anomaler Reaktion des Angebots auf dem Arbeitsmarkt. Betont wird auch die Interdependenz der verschiedenen Ordnungen, insbesondere zwischen Wirtschafts- und Staatsordnung (1952, S. 254 ff.).
Vieles spricht allerdings für die Richtigkeit der 1980 von Boelcke getroffenen Einschätzung, dass der Neoliberalismus „trotz der historisch begründeten Skepsis, ob der Staat in pluralistischen Demokratien überhaupt imstande sei, das wirklich Allgemeine zu artikulieren, zu repräsentieren und zugunsten des Gemeinwohlprimats gegenüber mächtigen Gruppeninteressen durchzusetzen, ... zu einer Überschätzung der Realisierbarkeit seiner Vorstellungen (neigt)" (Boelcke 1980, S. 45).
Professor Dr. Gerhard Kolb lehrte an der Universität Hildesheim Allgemeine Wirtschaftslehre und ihre Didaktik sowie Volkswirtschaftslehre.
Böhm, F.: Das Problem der privaten Macht. In: Die Justiz, Bd. III (1927/28), S. 324-345.
Böhm, F.: Die Ordnung der Wirtschaft als geschichtliche Aufgabe und rechtsschöpferische Leistung. Stuttgart/Berlin 1937.
Boelcke, W.A.: Art. „Liberalismus". In: HdWW, Bd. 5 (1980), S. 32-47.
Eucken, W.: Die Grundlagen der Nationalökonomie. Jena 1940.
Eucken, W.: Grundsätze der Wirtschaftspolitik. Tübingen/Zürich 1952.
Kolb, G.: Grundlagen der Volkswirtschaftslehre. Eine wissenschafts- und ordnungstheoretische Einführung. München 1991.
Röpke, W.: Civitas humana. Grundfragen der Gesellschafts- und Wirtschaftsreform. Erlenbach-Zürich 1944.
Rüstow, A.: Diskussionsbeitrag auf der 32. Tagung des Vereins für Socialpolitik am 28.11.1932. In: Boese, F. (Hrsg.): Deutschland und die Weltkrise. Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. 187. München/Leipzig 1932, S. 62-69.
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe 11/02 von Wisu erschienen und Bestandteil des Buches von Gerhard Kolb „Wirtschaftsideen - Von der Antike bis zum Neoliberalismus", das 2008 im Oldenbourg Verlag erschienen ist.