Betriebswirtschaftslehre
LG und Philips, Sony und Ericsson, aber auch Ford und Mazda haben es gewagt: Sie haben ein Joint Venture über Landesgrenzen hinweg gegründet. Im Idealfall geht dies mit vielen Vorteilen für die Beteiligten einher. Unser Management-Profi vom Rhein zeigt, was ein Joint Venture leisten kann und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt.
Von Professor Dr. Clemens Büter, Fachhochschule Koblenz
Ein Joint Venture ist ein auf vertraglicher Grundlage geschaffenes Gemeinschaftsunternehmen, das von zwei oder mehreren Kooperationspartnern getragen wird und auf einer Kapitalbeteiligung beruht. Durch ein Joint Venture können auf Auslandsmärkten Zielsetzungen verfolgt werden, deren Realisierung für das einzelne Unternehmen nicht möglich wäre. Da internationale Joint Ventures immer auf einer Kapitalbeteiligung beruhen, sind sie immer auch mit einer Direktinvestition verbunden. Joint Ventures stellen zugleich die intensivste Form der Kooperation dar.
In Entwicklungs- und Schwellenländern kann ein Markteintritt oftmals nur durch ein Joint Venture erfolgen. Das ausländische Kooperationspartnerunternehmen befindet sich dabei nicht selten in Staatseigentum, so dass durch Gründung eines Joint Venture eine Public Private Partnership auf Kapitalbasis entsteht.
Der Kooperationspartner aus dem Industrieland wird dabei meist verpflichtet, Standortinvestitionen vorzunehmen und entsprechendes Know-how bereitzustellen. Im Gegenzug erhält er die Möglichkeit, die am Standort befindliche Infrastruktur zu nutzen. In dem Maße, wie der Kooperationspartner aus dem Industrieland standortgebundene Investitionen tätigt, vergrößert sich seine Kapitalbeteiligung. Wie vielfältige Beispiele aus der Automobilindustrie belegen, wird als Ziel dabei oftmals eine vollständige Übernahme angestrebt. Ein Joint Venture, bei welchem die Kapitalbeteiligung eines Joint Venture Partners schrittweise zugunsten des anderen Joint Venture Partners abnimmt und welches schließlich in eine vollständige Übernahme mündet, wird als fade-out Joint Venture bezeichnet.

Zentrale Merkmale eines Joint Ventures sind die anteilige Risikoübernahme der Kooperationspartner sowie die Verminderung des Kapitalbedarfs im Vergleich zu einem alleinigen Engagement. Zentrale Probleme von Joint Ventures ergeben sich durch die Schwierigkeiten bei der Wahl des Joint Venture Partners sowie im Rahmen der Zuweisung der Verantwortlichkeiten, Kompetenzen und der damit verbundenen Kontrollmöglichkeiten. Joint Ventures führen immer zu einer Einschränkung der unternehmerischen Dispositionsmöglichkeiten der Kooperationspartner. Es gibt vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für die Errichtung eines Joint Venture:

Professor Dr. Clemens Büter lehrt Außenwirtschaft und internationale Unternehmensführung an der Fachhochschule Koblenz.