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Titelbild zum Beitrag: Weniger geht nicht
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Weniger geht nicht

Mindestlöhne: wann sie helfen und wann nicht

Das Risiko trotz Beschäftigung in die Armut abzurutschen ist in vielen westlichen Volkswirtschaften durchaus gegeben. Einige Länder begegnen diesem Risiko mit staatlich geregelten Mindestlöhnen. Auch wenn es in Deutschland keinen flächendeckenden Mindestlohn gibt, so sind doch auch hierzulande in einigen Branchen - etwa auf dem Bau oder bei Briefzustellern - die Mindestlöhne vorgegeben. Doch mit welchen Folgen für die Arbeitslosigkeit? Ein Güterloher Volkswirt geht dieser Frage fundiert nach.

Von Diplom-Volkswirt Dr. Thieß Petersen, Gütersloh

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In Deutschland gibt es, anders als in den meisten Mitgliedsstaaten der EU und den USA, keinen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, sondern lediglich verbindliche Mindestlöhne für einzelne Branchen. Derzeit handelt es sich dabei um das Bauhauptgewerbe, das Abbruch- und Abwrackgewerbe, das Dachdeckerhandwerk, das Maler- und Lackierergewerbe, das Elektrohandwerk, das Gebäudereinigerhandwerk und neuerdings auch um die Briefdienstleistungen.

Die Spannbreite der entsprechenden Stundenlöhne lag am 1. April 2008 zwischen 6,58 Euro in Teilen des Gebäudereinigerhandwerks in den neuen Bundesländern und 12,50 Euro für die Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer im Baugewerbe der alten Bundesländer (Statistisches Bundesamt 2008).


Was ist ein Mindestlohn?

Ein Mindestlohn ist ein gesetzlich festgelegter Lohnsatz, der über dem Gleichgewichtslohn liegt, der sich auf dem Markt ohne diesen gesetzlichen Eingriff ergeben würde. Dieser Lohn darf überschritten, aber nicht unterschritten werden.


Im internationalen Vergleich schwanken die Mindestlöhne wesentlich stärker. Am 1. Januar 2007 - aktuellere Daten liegen zurzeit noch nicht vor - betrug der monatliche Bruttomindestlohn in Bulgarien 92 Euro, während er in Irland bei 1.403 Euro und in Luxemburg gar bei 1.570 Euro lag. In den USA, die seit 1938 einen staatlich festgelegten Mindestlohn haben, lag dieser zu Beginn des Jahres 2007 bei 676 Euro (Regnard 2007, S. 4).

Primäres Ziel eines Mindestlohns ist es, das Einkommen der Arbeitnehmer zu erhöhen. Neben diesem Einkommenseffekt ist aber auch der Beschäftigungseffekt eines solchen Eingriffs in die Lohnfindung unbedingt zu beachten. Die Konsequenzen eines Mindestlohns auf das Beschäftigungsvolumen hängen von der Marktform ab.

Mindestlohn bei vollständiger Konkurrenz: Arbeitsplatzverlust droht

Im Fall der vollständigen Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt führt ein Mindestlohn (wM) zur Arbeitslosigkeit (siehe Abb. 1). Die Höhe der Arbeitslosigkeit ist die Differenz zwischen der Arbeitsmenge, die zum Mindestlohn angeboten wird (LM,s), und der Menge, die zum Mindestlohn nachgefragt wird (LM,d) und daher auch die realisierte Beschäftigung (LM) ist. Ausgehend vom Marktgleichgewicht der vollständigen Konkurrenz mit w* und L* bewirkt ein Mindestlohn somit einen Beschäftigungsrückgang und Arbeitslosigkeit.


Was bedeutet vollständige Konkurrenz?

Die vollständige Konkurrenz zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es auf dem betreffenden Markt eine Vielzahl von Anbietern und Nachfragern gibt, die alle nur einen geringen Anteil am gesamten Angebot beziehungsweise an der gesamten Nachfrage haben und daher über keinerlei Marktmacht verfügen. Weitere Eigenschaften eines Marktes unter vollständiger Konkurrenz sind die vollkommene Markttranzparenz, der Umstand, dass ein homogenes Gut gehandelt wird, ein freier Markteintritt und schließlich ein Preis, der nach oben und unten vollkommen flexibel ist.


 

Lohnfindung auf einem Monopsonmarkt

Ein Monopsonmarkt liegt vor, wenn es auf dem Markt nur einen Nachfrager - den Monopson - gibt. Im Fall des Arbeitsmarktes kann der alleinige Arbeitsnachfrager entweder ein Großunternehmen sein, das in einer bestimmten Region als einziger Arbeitgeber auftritt, oder ein Arbeitgeberverband. Diesem Nachfrager stehen viele Arbeitsanbieter gegenüber, die sich nicht in einer Gewerkschaft organisiert haben. Der Umstand, dass es keine weiteren Nachfrager gibt, verleiht dem alleinigen Arbeitgeber eine gewissen Marktmacht. Diese ermöglicht es ihm, einen Preis zu zahlen, der unter dem Gleichgewichtspreis der vollständigen Konkurrenz liegt.

 

Die gewinnmaximierende Arbeitsnachfrage des Monopsonist liegt dort, wo die Grenzausgaben für den Faktor Arbeit mit dem Wertgrenzprodukt dieses Produktionsfaktors übereinstimmen. Grafisch lässt sich das Gleichgewicht auf einem Monopsonarbeitsmarkt durch den Schnittpunkt der Grenzausgabenkurve und der Kurve des Wertgrenzprodukts des Faktors Arbeit, also der Marktnachfragekurve, bestimmen (siehe Abb. 2). Dieser Schnittpunkt (a) bestimmt die vom Monopsonisten nachgefragte Arbeitsmenge (L*). Der Gleichgewichtslohn (w*) ergibt sich mit Hilfe der Marktangebotskurve und entspricht dem Lohn, zu dem die Arbeitsanbieter bereit sind, die vom Monopson nachgefragte Arbeitsmenge zu verkaufen. Im Vergleich zur vollständigen Konkurrenz fragt der Monopsonist somit eine geringere Arbeitsmenge nach, die er zu einem geringeren Lohn kauft.

Die Arbeitnehmer erhalten im Fall eines Monopsonmarktes also einen Lohn, der geringer ist als ihr Wertgrenzprodukt. Die Differenz zwischen dem Wertgrenzprodukt der eingesetzten Arbeitsmenge

und dem gezahlten Lohnsatz w* stellt für den Monopsonisten einen zusätzlichen Gewinn dar. Bezogen auf die insgesamt eingesetzte Arbeitsmenge lässt sich dieser Zusatzgewinn durch die Fläche

darstellen. Wird davon ausgegangen, dass ein Lohnsatz, der dem Wertgrenzprodukt des Faktors Arbeit entspricht, ein gerechter Lohn ist, so ist der von einem Monopson gezahlte Lohn ein Verstoß gegen diese normative Vorstellung und eine Rechtfertigung für einen Eingriff in den Arbeitsmarkt mit Hilfe eines gesetzlichen Mindestlohns.

 

Wirtschaftspolitischer Eingriff: Mindestlohn in einem Monopsonmarkt

Mit der Einführung eines Mindestlohns (wM), der definitionsgemäß höher ist als der Monopsonlohnsatz (w*), verändert sich der Verlauf der Grenzausgabenkurve (siehe Abb. 3). Mit dem Mindestlohn ist nicht mehr die gesamte Marktangebotskurve für den Monopson relevant. Die Strecke (ab) der Marktangebotskurve ist nicht mehr relevant, weil der dafür erforderliche niedrige Lohnsatz von dem Monopson nicht erreicht werden kann. Die relevante Lohn-Ausgaben-Kurve entspricht dann der Kurve wMbd.

Damit ändert sich auch die für den Monopson relevante Grenzausgabenkurve. Von der ursprünglichen Grenzausgabenkurve ist nun die Strecke (ac) nicht mehr erreichbar. Mit der Einführung des Mindestlohns ergibt sich folglich eine zweigeteilte Grenzausgabenkurve, die eine Sprungstelle bc aufweist. Bis zur Menge LM kann der Monopson jede zusätzliche Arbeitseinheit zum Mindestlohn einkaufen. Die Grenzausgaben sind daher konstant und entsprechen dem Mindestlohn. Damit entspricht die Grenzausgabenkurve der fett markierten Strecke wMb. Erst wenn mehr Einheiten als LM gekauft werden, kann dies nur zu einem steigenden Lohnsatz erfolgen, sodass die Grenzausgaben steigen. Ab der Menge LM entspricht die Grenzausgabenkurve der fett markierten Strecke ce.

Die gesamte Grenzausgabenkurve hat folglich einen doppelt geknickten Verlauf mit einer Sprungstelle und entspricht der fett markierten Kurve wMbce. Da die Kurve des Wertgrenzprodukts des Faktors Arbeit die Grenzausgabenkurve im Streckenabschnitt (bc) schneidet, liegt die gewinnmaximale Arbeitsmenge bei der Menge LM. Diese wird zu dem Lohnsatz nachgefragt, zu dem die Arbeitsanbieter bereit sind, die vom Monopson nachgefragte Arbeitsmenge anzubieten (wM). Im Ergebnis führt der Mindestlohn auf einem Monopsonmarkt also zu einer Erhöhung der Beschäftigung (LM > L*) und zu einer Erhöhung des Gleichgewichtslohnsatzes (wM > w*).

Im Idealfall würde als Mindestlohn der Lohnsatz festgelegt werden, der sich im Fall der vollständigen Konkurrenz ergibt. Das Monopsonmarktgleichgewicht mit Mindestlohn wäre dann identisch mit dem Gleichgewicht eines Arbeitsmarktes mit vollständiger Konkurrenz. Bei einem Mindestlohn, der größer ist als w*, kommt es dann aber auch im Fall des Monopsonmarktes zur Arbeitslosigkeit.

Die theoretischen Überlegungen zu den Beschäftigungseffekten eines Mindestlohns sind somit ambivalent. Je nach Marktform bewirkt ein Mindestlohn einen Beschäftigungsrückgang oder eine Beschäftigungszunahme. Ob Mindestlöhne der Beschäftigung nutzen oder schaden ist daher eine Frage, die nur empirisch beantwortet werden kann.

Mindestlöhnen und ihre Wirkung

Es gibt eine Vielzahl von Untersuchungen zu den Beschäftigungswirkungen eines Mindestlohns, deren Resultate allerdings uneinheitlich sind. Bis Anfang der 1990er Jahre kamen die meisten Studien noch zu dem Ergebnis, dass ein Mindestlohn einen Beschäftigungsrückgang zur Folge hat. Seitdem haben jedoch zahlreiche Arbeiten gezeigt, dass Mindestlöhne neben negativen auch gar keine oder sogar positive Beschäftigungseffekte zur Folge haben können (vgl. Bosch/Weinkopf 2006, S. 27 - 29 und König/Möller 2007, S. 2). So weist eine aktuelle Studie zu den Konsequenzen der Mindestlohnregelungen im deutschen Bauhauptgewerbe zwar einen negativen Beschäftigungseffekt für die neuen Bundesländer nach. Andererseits aber ist für die alten Bundesländer ein positiver Beschäftigungseffekt festzustellen. Die Autoren der Studie kommen daher zu folgender Einschätzung:

„Auch wenn die statistische Signifikanz des positiven Beschäftigungseffekts schwach ist, so ist doch umgekehrt zumindest eine Erhöhung des Risikos eines Jobverlustes durch die Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohns in diesem Bereich auszuschließen. Eine beschäftigungsschädliche Wirkung der Mindestlohnregelungen im Bauhauptgewerbe der alten Bundesländer kann unseren Ergebnissen zufolge somit nicht nachgewiesen werden"

König/Möller 2007, S. 22

Resümee

Sowohl Theorie als auch Empirie kommen somit zu dem Ergebnis, dass zu den Beschäftigungswirkungen eines Mindestlohnes keine endgültige Aussage getroffen werden kann. Ein Beschäftigungsrückgang lässt sich nur im Fall der vollständigen Konkurrenz vorhersagen. Im Fall eines Monopsons, d. h. bei einer großen Marktmacht der Arbeitgeberseite, erhöht ein Mindestlohn die Beschäftigung, solange dieser Lohn geringer ist als der Lohn, der sich im Fall der vollständigen Konkurrenz einstellen würde. Mindestlöhne haben folglich nicht per se einen negativen Beschäftigungseffekt zur Folge - es kommt immer auf die zugrunde gelegte Marktform an.

 

Autor

Dr. Thieß Petersen ist Diplom-Volkswirt aus Gütersloh.

Literatur

Bosch, G./Weinkopf, C., Gesetzliche Mindestlöhne auch in Deutschland?, hrsg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 2006.

König, M./Möller, J., Mindestlohneffekte des Entsendegesetzes? - Eine Mikrodatenanalyse für die deutsche Bauwirtschaft, Regensburg 2007.

Regnard, P., Mindestlöhne 2007, in: Eurostat (Hrsg.): Statistik kurz gefasst, Thema „Bevölkerung und soziale Bedingungen", 71/2007.

Statistisches Bundesamt, Mindestlöhne in Deutschland am 1. April 2008, Wiesbaden 2008 (Download am 15.07.2008).

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