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Titelbild zum Beitrag: Zwischen West und Ost
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Zwischen West und Ost

Die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland feiert Geburtstag - und zwar den Sechzigsten. Besonders die ersten Jahre nach dem 2. Weltkrieg waren geprägt von der Findung einer neuen politischen Ordnung. Eine spannende Zeit, in die unser Politikwissenschaftler kundig eintaucht. Dabei geht er unter anderem auf das Streben nach einer wehrhaften Demokratie, die Entstehung des Grundgesetzes und die erste Regierung Adenauer ein - eine wahre Entdeckungsreise in die Vergangenheit.

Von Professor Dr. Hans Karl Rupp, Universität Marburg

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„Die Bundesrepublik Deutschland wurde 1949 als eine Zwillingsschwester des Atlantikpaktes geboren. Vater war der Kalte Krieg." Dieser Satz des französischen Politikwissenschaftlers Alfred Grosser aus dem Jahre 1967 trifft heute immer noch den Kern der Sache.

Aber: Es gab in der späteren Bundesrepublik auch eine Zeit vor dem Kalten Krieg, welche zunächst einmal für den Wiederbeginn des politischen Lebens in Deutschland prägend war. In ihr entstanden politische Prinzipien, die zwar die Menschenrechte und eine wehrhafte Demokratie beinhalteten, aber noch nicht von der Ost-West-Konfrontation strukturiert waren.

Viele Verfassungen, aber nur ein Grundgesetz

Ihre bedeutendsten Texte sind die Urkunden der bereits vor 1949 verabschiedeten und gültig gewordenen Verfassungen der Länder der Westzonen; aus diesen Ländern sollte 1949 die Bundesrepublik hervorgehen. Diese Verfassungen wiederum waren von großer Bedeutung auch für das Grundgesetz, die zunächst als vorläufig angesehene Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Insbesondere die Unabänderlichkeit der Grundsätze der Verfassung, wie sie in Artikel 79, Abs. 3 des Grundgesetzes festgelegt wurde, war bereits in Länderverfassungen postuliert worden. Zu diesen Grundsätzen gehörten die Unantastbarkeit der Menschenwürde, das Demokratieprinzip, das Sozialstaatsprinzip und das Bundesstaatsprinzip.

In der Verfassung des Landes Hessen, in Kraft getreten bereits am 11. Dezember 1946, heißt es in Artikel 26, die in dieser Verfassung benannten Grundrechte, unter anderem die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Meinungsfreiheit die Versammlungsfreiheit, Postgeheimnis seien „unabänderlich", „sie binden den Gesetzgeber, den Richter und die Verwaltung unmittelbar." Allein „wer den verfassungsmäßigen Zustand angreift oder gefährdet", könne sich nicht auf diese Rechte berufen, heißt es zuvor in Artikel 17.

Aus Weimar Lehren ziehen

Das Prinzip der wehrhaften Demokratie resultierte aus den Erfahrungen der Weimarer Republik, als die NSDAP sich offen dazu bekannte, unter Ausnutzung der liberalen Ordnung diese selbst zu beseitigen. Sowohl die neu gegründeten christdemokratischen oder christsozialen Parteien als auch Sozialdemokraten und Kommunisten traten in diesen Länderverfassungen der Jahre 1946 und 1947 für einen rigiden Kampf gegen die Feinde dieser neuen Verfassungen ein.

In der beispielsweise von der Kommunistischen Partei ausdrücklich mitgetragenen hessischen Verfassung heißt es in Artikel 148: „Sollte die Verfassung durch revolutionäre Handlungen ihre tatsächliche Wirkung auf kürzere oder längere Zeit verlieren, so sind alle, die sich beim Umsturz oder danach einer Verletzung der Verfassung schuldig gemacht haben, zur Rechenschaft zu ziehen, sobald der verfassungswidrige Zustand wieder beseitigt ist."

Dieser in erster Linie auf die Mitwirkung von Demokraten bei der Machtübertragung an die Nazis bezogene Artikel konnte Ende 1946 aber bereits auch auf mögliche kommunistische Verfassungsdurchbrechungen angewendet werden, wie sie in osteuropäischen Ländern unter dem Druck der Roten Armee bereits üblich waren.

Ebenfalls in Länderverfassungen wurde das so genannte Konstruktive Misstrauensvotum für das Parlament eingeführt, um eine Lähmung der Exekutive durch eine destruktive Parlamentsmehrheit zu verhindern.

Feindbild Sowjetunion

1947 begann der Kalte Krieg zwischen Ost und West - mit der Truman Doktrin. Ab diesem Zeitpunkt, aber auch mit der Gründung der Kominform[1] und dem Umschwenken der europäischen kommunistischen Parteien von einer proparlamentarischen zu einer neuen „revolutionären" Linie -, wurde mit dem Populärwerden der so genannten Totalitarismustheorie auch der Demokratieschutz mehr und mehr nur noch auf die Gegner der parlamentarischen Demokratie im sowjetischen Machtbereich bezogen. So wurden die Feinde der Demokratie von rechts indirekt mehr und mehr entschuldigt. Denn sie waren ja immer schon Partner gewesen im Kampf gegen den Kommunismus.

Die Westalliierten beendeten ihre Entnazifizierungsprozesse und der sich im September 1949 konstituierende Deutsche Bundestag verkündete als eines seiner ersten Gesetze eine Amnestie für kleinere und mittlere NS-Taten (Rupp 2009, S.81 f.).

Zusammenschluss mit Hindernissen

Dass im beginnenden Kalten Krieg Initiativen für ein schrittweises Zusammenwachsen der Länder aller vier Besatzungszonen zu einem neuen Gesamtstaat immer wieder scheitern mussten, belegt das Scheitern der Münchner Ministerpräsidenten-Konferenz vom Juni 1947:

Hier wollten auf Einladung des bayerischen Ministerpräsidenten Hans Ehard die Ministerpräsidenten der sowjetischen Besatzungszone den Versuch einer Verständigung über Gemeinsamkeiten zwischen den Ländern der vier Zonen unternehmen. Mit den Ministerpräsidenten der Westzonen kam indessen keine Diskussion zustande; denn man konnte sich nicht einmal auf eine gemeinsame Tagesordnung einigen.

Im Frühjahr 1948 initiierten die drei Westmächte den Zusammenschluss der Länder der Westzonen zu einer Demokratie „föderalistischen Typs". Angesichts der inzwischen geringen Verständigungsmöglichkeiten der Deutschen zwischen Ost und West erklärten sich die Ministerpräsidenten der Länder der Westzonen zur Beratung einer provisorischen deutschen Verfassung bereit, nämlich des Grundgesetzes.

Freier Weg für erste Wahlen

Dessen Erarbeitung durch Delegierte der Länderparlamente im so genannten Parlamentarischen Rat führte im Mai 1949 zur Ratifizierung dieser vorläufigen Verfassung durch die westdeutschen Länderparlamente - mit Ausnahme Bayerns, das danach allerdings ebenfalls seine Zustimmung erklärte. Es folgten im August 1949 die ersten Bundestagswahlen mit einem knappen Vorsprung der Parteien der späteren Union aus CDU und CSU vor der 1945 wiedergegründeten SPD.

Wahlverlierer waren die Kommunisten, die gegenüber den Landtagswahlen ein Fünftel ihrer Wähler verloren. Stimmengewinne erzielten gleichermaßen SPD, Union, liberale Parteien, die katholische Zentrumspartei, aber auch kleinere rechtsstehende Parteien (Rupp 2009, S.79); eine Fünf-Prozent-Klausel gab es auf Bundesebene noch nicht.

Dem Vorsitzenden der CDU in der britischen Zone, Konrad Adenauer, gelang die Bildung einer Bundesregierung und seine Wahl zum Bundeskanzler durch eine Koalition aus Unionsparteien, liberalen Parteien und einer rechtsstehenden Deutschen Partei - und zwar mit äußerst knapper Bundestagsmehrheit.

Zum nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Bundespräsidenten wurde im Gegenzug der Liberale Theodor Heuss gewählt - dies in einer Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Bundestages und ebenso vielen Delegierten der Länderparlamente.

Zwei Gewalten um eine dritte Gewalt ergänzen

Um die Handlungen von Exekutive und Legislative auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüfen zu können, wurde schließlich im März 1951 das im Grundgesetz vorgesehene Bundesverfassungsgericht eingerichtet. Es sollte auf Antrag etwa eines Drittels der Bundestagsabgeordneten tätig werden können.

Damit waren die nach dem Grundgesetz erforderlichen Verfassungsorgane etabliert. In der Richterschaft dieses Gerichts kamen ab den 1950er Jahren auch bedeutende Kritiker der Politik der jeweiligen Bundesregierung zu Wort und Einfluss.

Die erste Bundesregierung unter Beobachtung

Die Westmächte, die zuvor alle Entscheidungen des Parlamentarischen Rates akzeptiert hatten, übergaben bereits im September 1949 der neuen Bundesregierung in einem hoheitlichen Akt auf dem Bonner Petersberg das so genannte Besatzungsstatut, das allerdings für jedes Bundesgesetz die Zustimmung der zu diesem Zweck gegründeten Hohen Kommission vorsah.

Die Kommission behielt sich sogar vor, „aus Sicherheitsgründen oder zur Aufrechterhaltung der demokratischen Regierungsform" jederzeit der Bundesregierung und dem Bundestag ihre Zuständigkeiten wieder entziehen zu können.

Aber im Wesentlichen stand bei den Westmächten im Hintergrund das Konzept der Integration der gegründeten Bundesrepublik in einen Westblock zur Sicherung und Stärkung der nach kapitalistischen Prinzipien funktionierenden westeuropäischen Marktwirtschaften, zu der der von den USA initiierte Marshall-Plan ab 1948 mit der über ihn gegründeten Vorläufer-Organisation der OEEC bereits eine ökonomische Grundlage geschaffen hatte.

Die Einheit noch in weiter Ferne

Deshalb war - angesichts der vorbehaltlos pro-westlichen Politik der ersten Regierungen Adenauer - es nur folgerichtig, im Mai 1955 die Bundesrepublik in eine begrenzte Souveränität zu entlassen und sie zugleich als neues Mitglied in den gemeinsamen Verteidigungspakt NATO aufzunehmen.

Dass über diesen Weg, aber zugleich im Rahmen einer schrittweisen Kooperation zwischen Ost und West, eines Tages auch eine neue Deutsche Einheit möglich werden würde - wurde im ersten Jahrzehnt der Bundesrepublik von immer weniger Bürgerinnen und Bürgern für möglich gehalten. Der Kalte Krieg hielt die Menschen scheinbar unaufhebbar in seinem Bann.

 

Autor

Hans Karl Rupp lehrte Politikwissenschaft an den Universitäten Heidelberg und Marburg. Er hatte mehrere Gastprofessuren in Japan inne.

 


 

 

[1] Kommunistisches Informationsbüro

 

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