Betriebswirtschaftslehre
Unwirtschaftlich, intransparent und ineffektiv. Diese Attribute verbinden viele Menschen mit der öffentlichen Verwaltung. Oft zu unrecht, schließlich arbeitet die Verwaltung immer mehr ressort- und behördenübergreifend, um dem Bürger, der Wirtschaft oder der Politik höhere Qualität und schnell Lösungen zu bieten. Darüber hinaus wird auch zunehmend das Internet als Effizienzquelle genutzt. Manchmal aber auch zu Recht, denn die Gefahr mangelnder Synergien und unübersichtlicher interner Abläufe ist in dem zersplitterten Öffentlichen Bereich leider in hohem Maße gegeben. Unser Autor berichtet über die Ziele des eGovernments und Initiativen aus der Praxis.
Von Dr. Roland Heuermann, Bonn
Das Kunstwort eGovernment hat zwei Bedeutungen: Im engeren Sinne sachliche Bezeichnung für die Nutzung von Inter- und Intranet im öffentlichen Bereich sowie im weiteren Sinne programmatische Zielsetzung für eine leichtere, bessere und effizientere Kommunikation mit Bürgern, der Wirtschaft sowie anderen Behörden schlechthin. Meist wird hiermit gleichzeitig die Optimierung von Geschäftsprozessen verbunden.
Sachlich ist eGovernment ein Pendant zu dem inzwischen aus der Mode kommenden Begriff eCommerce im Bereich der Privatwirtschaft. Sehr weit gefasst gehören zu den eGovernment-Programmen neben den IT-netzbasierten Diensten auch beispielsweise die behördeneinheitliche Telefonnummer, die behördeninterne Nutzung des elektronischen Dokumentenmanagements, spezielle nationale und europaweite behördeninternen Netze (Tesla, IVBB etc.) sowie gemeinsame Standards für Informations- und Kommunikations-Architekturen, IT-Produkte und IT-Dienste.
Als programmatische Reformbewegung soll eGovernment einer Vielzahl von Zielen gleichzeitig dienen. Für Deutschland sind als Strategie unter anderem folgende Hauptziele festgelegt worden:
Als Nebenziele und Mittel zur Unterstützung der Hauptziele sind unter anderem technische Lösungen für den sicheren elektronischen Rechtsverkehr und die digitale Unterschrift, die Transparenz der Abläufe, Datenschutz und Datensicherheit sowie gemeinsame Dienste im Sinne von Bürgerbüros und allgemein one stop agencies herzustellen oder zu verbessern.
Damit nicht jede Behörde das Rad den neu erfinden muss, haben Bund und Länder/Kantone nationale Initiativen zur Förderung von eGovernment gestartet. Aktuell sind dies in der Schweiz etwa die 2007 beschlossene IT-Strategie des Informatikstrategieorgans Bund (ISB), in Österreich die Plattform Digitales Österreich (PDÖ) und in Deutschland auf Bundesebene nacheinander zunächst die Initiative BundOnline, seit 2006 die Aktion Deutschland Online und seit kurzem der alle drei Verwaltungsebenen Bund, Länder und Kommunen zur Abstimmung bringende IT-Planungsrat.
Auf Ebene der Länder gibt es in Deutschland zudem wiederum teilweise eigene größere Abstimm- und Koordinationsforen, zum Beispiel in Sachsen die regionale Arbeitsgruppe eGovernment. eGovernment ist auch eines der Schwerpunkt-Handlungsfelder der CIOs (Chief Information Officer) auf Bundes- und Landesebene.
Es gibt zwar keine allumfassende weltweite Untersuchung der eGovernment-Situation, aber doch einige fundierte Benchmark-Studien mit breiterem Ansatz. Die Europäische Union führte 2010 ein Benchmark der eGovernment-Situation von Mitgliedsländern der EU und einigen benachbarten Staaten durch - inzwischen zum neunten Mal in Jahresfolge.
Ohne auf methodische Details dieser Untersuchung einzugehen kann gesagt werden, dass im europäischen Bereich von Jahr zu Jahr eine stetige und starke Zunahme der angebotenen eGovernment-Leistungen stattfindet. In der Spitzengruppe aller Länder befindet sich Österreich, Deutschland hat gegenüber früheren Rückständen zu anderen Ländern aufgeholt.
Neben der prinzipiell messbaren Zahl der Dienste und der Nutzerakzeptanz hat eGovernment auch etwas Qualitatives in der Steuerung im öffentlichen Bereich bewirkt: eGovernment bietet ein fachliches und politisches Vehikel, die traditionell leider eher schwach ausgeprägte Bereitschaft und Fähigkeiten des öffentlichen Bereiches zur Verbesserung von Arbeitsprozessen auf eine neue Umlaufbahn zu heben.
Ein sehr grundsätzliches Problem jeglicher Anstrengungen zur Steigerung von Effektivität und Effizienz in der öffentlichen Verwaltung ist die große Vielfalt an autonom entscheidungsbefugten Verantwortlichen in allen Gebietskörperschaften und Ressorts, in Bezug auf die verschiedenen Herangehensweisen bei der Durchführung öffentlicher Leistungen sowie der hierzu eingesetzten IT. Klassisch ist beispielsweise in Deutschland der oft gegensätzliche Herangehensweg von Innen- und Finanzministerien.
Rechtlich möglich ist dies im Bund und den Ländern aufgrund des Ressortprinzips - Gestaltungshoheit der Ministerien sowie ihrer nachgeordneten Behörden - und der Gliederung in drei unabhängige Ebenen - Bund, Länder/Kantone und Kommunen. Sie hat zu einer Vielzahl von Varianten der prinzipiell gleichartigen Arbeitsabläufe geführt, außerdem ist die IT-Landschaft mit den eingesetzten IT-Produkten (Hardware und Software) sehr heterogen und der Stand der Umsetzung von eGovernment-Vorhaben unterschiedlich.
In einer frühen Phase der deutschen BundOnline Initiative wurden den Behörden kostenlose Softwarebausteine und teilweise kostenlose Dienstleistungen angeboten. Dieses gut gemeinte Angebot war manchmal ein schwer nutzbares oder nur nach teuren Anpassungen lauffähiges Geschenk, weil die Voraussetzungen und Bedarfe der Abläufe oder die technische Umgebung von Behörde zu Behörde verschieden waren.
Daher setzte sich letztlich die Erkenntnis durch, dass es im Rahmen von eGovernment auch möglichst einer weitergehenden Standardisierung von IT-Architekturen und fachlichen Abläufen bedarf, um die Weiterentwicklung des eGovernment zu erleichtern und die Umsetzung kostengünstiger und risikoärmer zu machen.
Langfristig betrachtet sind wir alle tot - dieser Spruch gilt vermutlich auch für den Teil des bisherigen eGovernment, der die Nutzung von Inter- und Intranet bezeichnet. Sicher wird es als Begriff und Konzept eines Tages den Weg des Begriffes eCommerce bestreiten: Langsam aus dem aktiven Wortschatz verschwinden, weil umfassende netzbasierte IT-Dienste im Internet selbstverständlich geworden sein werden und alle dafür tauglichen öffentlichen Services auch abgebildet sind.
Natürlich müssen die Technologien und Dienste laufend fortentwickelt werden, aber der dazu bisher nötige und hilfreiche besondere programmatische Impuls von ganz oben wird nicht mehr in der gleichen kampagnenartigen Weise nötig sein. Aus der Pionierarbeit wird Tagesarbeit. Dies aber mit Begrenzungen:
Die öffentliche Welt neigt aufgrund ihrer Zersplitterung der Zuständigkeiten, ihrer Vielfalt an heterogenen Aufgaben und sicher auch aufgrund unterschiedlicher Fähigkeiten beteiligter Instanzen und Personen immer wieder zu Unwirtschaftlichkeit, Intransparenz, mangelnder Kundenorientierung und Ineffektivität. Einzelne Fachabteilungen oder die IT-Verantwortlichen alleine sind meist damit überfordert, gegen Widerstände bereichsübergreifende Lösungen mit mehr Synergie und Standardisierung zu erzwingen.
Die klassischen Organisationsbereiche der Behörden müssen oft deutlich an Fachkompetenz gewinnen und über den eigenen Schatten zu springen lernen, um selbst in die Rolle eines nachhaltigen Treibers für die behördeninternen kontinuierlichen Verbesserungsprozesse zu wachsen. Die noch ausbaufähige Instanz der CIOs könnte um originäre Zuständigkeiten der Ablaufgestaltung erweitert werden zu einem Chief Processing Officers (CPO), um der kontinuierlichen Verbesserung die in den Organisationsbereichen fehlende strategische Durchschlagskraft zu geben.
Die Instanz des CIO kann aber oft nur behördenintern wirken. Bleiben und ausgebaut werden sollte daher unbedingt der programmatische Ansatz der nationalen eGovernment-Kampagnen, behörden- und ressortübergreifend Abläufe der Verwaltung zu verbessern und zu vereinheitlichen, gemeinsame Dienste anzubieten und nah am Bürger und der Wirtschaft zu sein. Diese bleibende Idee nützt auch für die Hebung von Synergien bei Aufgaben und Abläufen, die nicht durch das klassische IT-bezogene eGovernment besonders befruchtet werden können, wie beispielsweise jetzt bei der behördeneinheitlichen Telefonnummer.
Insofern könnte eGovernment auch nach seiner derzeitigen technologischen (Internet-) Sturm- und Drangperiode fortleben, wenn auch in veränderter Form und Aufgabenstellung: Jetzt als generelle Instanz für die Veränderung und Vereinheitlichung von öffentlichen Diensten sowie die gemeinsame Spezifikation benötigter Abläufe und Werkzeuge.
Ob dafür dann auch (noch) der Begriff eGovernment verwendet wird oder ein neuer gefunden wird ist sicher eher nebensächlich.
Dr. Roland Heuermann war rund zehn Jahre Managementberater bei Accenture, seit 2003 ist er Manager in der Bundesverwaltung und Lehrbeauftragter für BWL an der FH Brühl.