Betriebswirtschaftslehre
Sie sind hoch und erklärungsbedürftig: die Gehälter und Boni von Top-Managern. Besonders in der Krise entbrennt die öffentliche Diskussion über Maßlosigkeit und Gier in den Chefetagen. Unser Experte geht der Frage nach dem richtigen Maß von Managergehältern nach. Er wagt zudem einen Vorstoß, wie und in welcher Höhe diese sinnvoll begrenzt werden können.
Von Professor Dr. Heinz-J. Bontrup, Fachhochschule Gelsenkirchen
Seit Langem sind schwindelerregend hohe Managergehälter in der öffentlichen Kritik. Jahr für Jahr ergießt sich ein millionenschwerer Geldregen in Form von Grundbezügen und Boni über Top-Managern.
Die Antwort auf die Frage nach dem Wofür bleibt jedoch allzu oft unkonkret. Dies gilt nicht nur dann, wenn offenkundig unfähige Manager ihre Unternehmen in die Krise getrieben sowie Arbeitsplätze und Kapital vernichtet haben.
Doch wie hoch darf das Gehalt eines Managers sein? Diese Frage ist alles andere als leicht zu beantworten. Eine objektive und damit gerechtfertigte Obergrenze kann die Wirtschaftswissenschaft nicht bestimmen.
Die Grenzproduktivitätstheorie des Lohnes postuliert in diesem Zusammenhang das Wertgrenzprodukt der Arbeit des zuletzt eingestellten Beschäftigten als maximale Lohnhöhe. Doch genau das ist für eine Person in einem arbeitsteilig organisierten Unternehmen nicht eindeutig bestimmbar. Auch das betriebswirtschaftliche Leistungsprinzip bietet für Managergehälter keine operationale Messgröße.
Die Grenzproduktivitätstheorie des Lohnes besagt, dass der Unternehmer für den zuletzt eingestellten Beschäftigten höchstens so viel Lohn oder Gehalt zahlen kann, wie er im Verkaufserlös des letzten abgesetzten Stückes seiner Produktion wieder hereinbekommt. Insofern kann der Arbeitslohn die Grenzproduktivität der Arbeit nicht übersteigen.
Da neben Managern oft auch Künstler und Sportler zu den Spitzenverdienern zählen, könnte das Knappheitsprinzip und damit die geringe Anzahl von qualifizierten Managern ein Argument für deren hohe Entlohnung sein. Doch eine zufrieden stellende Antwort nach dem richtigen Maß bei der Entlohnung lässt sich auch daraus nicht ableiten.
Zielführender ist in diesem Kontext die Frage: Wie viel leistet ein einzelner Manager, mehr als der Durchschnitt der gesamten Belegschaft eines Unternehmens? So ist aus meiner Sicht mit dem 20ig-fachen des Jahresdurchschnittseinkommens der abhängig Beschäftigten die Grenze für Managergehälter erreicht. In besonderen Einzelfällen mag es auch das 30ig-fache sein. Mehr geht aber wohl kaum, bedenkt man das 2008 durchschnittlich monatlich je abhängig Beschäftigten erzielte Bruttoeinkommen von 2.317 Euro. Ein Manager würde demnach durchschnittlich beim Faktor 20 ein monatliches Bruttoeinkommen von 46.340 Euro bzw. beim Faktor 30 von 69.510 Euro erhalten.
Besonders zusätzliche Boni dürfen bei den Managergehältern keinesfalls zum Spekulieren verleiten oder das Managerhandeln auf kurzfristige Gewinnmaximierung fokussieren. Vielmehr sollten Boni sich an einer langfristigen und damit nachhaltigen Unternehmensperspektive ausrichten.
Diese Meinung teilten auch die Regierungschefs auf dem jüngsten G20-Gipfel und offensichtlich auch die Bundesregierung. Sie erarbeitet zurzeit ein Gesetz zur Managervergütung.
Demnach sollen erfolgsabhängige Boni zukünftig erst am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt werden dürfen und mögliche Aktienoptionen als Bezahlung sollen erst nach vier statt wie bisher nach zwei Jahren einlösbar sein.
Auf die Festlegung einer Höchstgrenze bei der Managervergütung verzichtet aber der vorliegende Gesetzentwurf. Auch auf eine Begrenzung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugs. Vorgesehen ist aber, dass Manager im Gegensatz zu heute Schadensersatz bei eigenem Fehlverhalten leisten sollen.
Bisher sind hier Spitzenkräfte durch Versicherungen geschützt. Künftig ist vorgesehen, dass sie mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von mindestens einem Jahresgehalt zur Rechenschaft gezogen werden können.
Letzten Endes bestimmen die Unternehmenseigner die Höhe der Bezahlung ihrer Manager. Sie legen fest, wie viel vom Gewinnkuchen sie an ihre Manager abgeben. Folgerichtig sollten auch die Kapitaleigner in die öffentliche und gesellschaftspolitische Kritik mit einbezogen werden.
Denn was die Manager nicht erhalten, bleibt ihnen. In mitbestimmten Kapitalgesellschaften und Genossenschaften können auch die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten über die Managervergütung mitentscheiden. Da dies aber bisher nur in den Aufsichtsratspräsidien stattfindet, soll hier zukünftig richtigerweise der gesamte Aufsichtsrat entscheiden können.
Ein gesetzlich nicht vollzogener Schritt in die richtige Richtung wäre, wenn Managergehälter nur bis eine Million Euro als Personalausgaben und damit für das Unternehmen steuermindernd anerkannt würden. Das Millionengehalt sollte dann neben der Grundvergütung auch Boni und alle weiteren geldwerten Vorteile, wie etwa Dienstwagen und Chauffeur, beinhalten.
In der Konsequenz müssten die Unternehmenseigner darüber hinausgehende Zahlungen an ihre Manager aus ihren versteuerten Gewinnen begleichen. Dies hätte sicher eine erzieherische Wirkung.
Professor Dr. Heinz Bontrup lehrt an der FH Gelsenkirchen, Abteilung Recklinghausen im Fachbereich Wirtschaftsrecht auf dem Lehrgebiet Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Arbeitsökonomik.