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Netz und doppelter Boden

Banken: Der Beratungsbogen im Praxistest

Jedes Investment bietet Chancen und Risiken. Ob Banken über letztere immer in vollem Umfang aufklären, das ist regelmäßig Streitthema in zahlreichen Verbraucherzentralen und vor Gerichten. Seit Anfang 2010 soll nun der Beratungsbogen dem Sparer mehr Sicherheit bieten. Der Frage, ob diese verpflichtende Maßnahme tatsächlich Verbraucher schützt oder überfordert, geht unser Finanzexperte im Mai nach.

Von Michael Bloss, Europäisches Institut für Financial Engineering und Derivateforschung (EIFD), Frankfurt am Main

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Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, kündigte ihn als großen Wurf an: den neuen Beratungsbogen für Bankkunden. Er soll mehr Transparenz und Beratungsqualität schaffen. Im Bogen erfasst der Berater die Kundenbedürfnisse und dessen finanzielle Verhältnisse. Zudem fixiert er darin die Ausgestaltung des Beratungsgesprächs, die vorgestellten Finanzprodukte oder die durchgeführten Transaktionen.

Der Bogen soll Bankkunden Schutz bieten. Schließlich haben sie ein Einspruchsrecht, sofern darin nicht das steht, was tatsächlich besprochen wurde. Die Bank sichert sich im Gegenzug gegen eventuelle Klagen unzufriedener Kunden ab.

Papiermonster kaum zu bändigen

Was gut klingt, stellt Kunden und Berater gleichermaßen vor eine Herausforderung: Jeder Kunde, der kein professioneller Trader ist, erhält seit 1. Januar 2010 über jedes geführte Beratungsgeschäft einen Dokumentationsbogen. Besonders bei umfangreicheren Geschäften, die beispielsweise mehrere Transaktionen in einem Depot umfassen, kann dieser Bogen schnell zu einem rund 30-seitigen Papiermonster werden, das vom Kunden letztlich geprüft werden muss.

Teurer Verbraucherschutz

Um diesen neuen Dokumentationspflichten gerecht zu werden, mussten Banken zum Jahresanfang ihre internen Prozesse anpassen, neue Software konzipieren und einführen. Auch die Anwendung des Beratungsbogens ist in der Praxis mit einem zusätzlichen hohen Aufwand verbunden.

Ein Beispiel: Eine deutsche Großbank mit rund 7.000 Filialen führt im Schnitt rund 70.000 Beratungsgespräche pro Tag. Bei einem durchschnittlich sechs Seiten langen Beratungsbogen erstellt die Bank 420.0000 Seiten Dokumentation, die in zweifacher Ausfertigung Tag für Tag zu einem 840.000 Seiten hohen Papierberg anwachsen. Die Speicherung und Archivierung dieser Informationen stellt die Bank vor weitere zahlreiche und teure Herausforderungen.

Doppelt erfasste Daten

Diese Form des Verbraucherschutzes ist für Banken - und damit letztlich auch für die Kunden - teuer, da wertvolle Ressourcen der Berater gebunden und bezahlt werden. Die erfassten Daten liegen zudem Kunden und Banken zum Teil bereits vor, beispielsweise in Form abgeschlossener Depotverträge.

Stehen Kosten und Nutzen hier im richtigen Verhältnis? Diese Frage ist schwer zu beantworten. Denn der Bogen dient vor allem den Kunden, die ihrer Bank nicht ver-, sondern misstrauen. Ist dieses Misstrauen gegeben, hilft allerdings auch keine umfassende Dokumentation der Beratung, sondern lediglich der Wechsel der Bank. Der Nutzen der Bank konzentriert sich hingegen auf die Dokumentation der ordentlichen Beratung und beispielsweise der Übergabe aller relevanten Informationen in Form von Flyern oder Prospekten vorgestellter und verkaufter Finanzprodukte.

Profi-Trader von Pflicht befreit

Es gibt allerdings auch Kunden, die auf Antrag aus dieser Dokumentationspflicht entlassen werden. Dabei handelt es sich um erfahrene Profi-Trader. Sie können bei ihrer Bank einen Antrag auf Befreiung stellen, verzichten auf den zusätzlichen Schutz und entledigen sich einer Pflicht.

Warum der Beratungsbogen verpflichtend eingeführt wurde und nicht nur auf Wunsch des Kunden im Einzelfall erstellt wird, beispielsweise bei komplexen Transaktionen oder Finanzprodukten, ist nicht nachvollziehbar. Die Praxis zeigt, dass diese Maßnahme sowohl von Kunden- als auch von Bankenseite als zu restriktiv wahrgenommen wird. Verbraucherschutz wird bei diesen Gruppen als aufwändig und verwaltungsintensiv wahrgenommen - was sehr schade ist.

Großkunden wieder für Banken attrakiver

Mündigen Kunden sollte selbst überlassen werden, ob sie einen solchen Beratungsbogen nutzen und den damit verbundenen Aufwand tragen möchten. Dass eine Art Beratungsbogen nun auch für den Kreditbereich gefordert wird, zeigt jedoch, dass das verantwortliche Ministerium nicht bereit ist, hier zu vereinfachen. Schließlich verteuern diese Maßnahmen in letzter Konsequenz die Finanzprodukte und machen diese damit auch unattraktiver für Kunden. Wenn in der Folge Filialen schließen und Banken sich verstärkt den Großkunden zuwenden, sollte dann nicht von Verbraucherseite geklagt werden.

 

Autor

Michael Bloss ist Abteilungsdirektor im Wealth Management der Commerzbank AG und Direktor des Europäischen Instituts für Financial Engineering und Derivateforschung (EIFD). Er lehrt als Associate Professor und Director for Derivatives am Lehrstuhl für "International Finance" der European School of Finance an der HfWU und unterrichtet als Lehrbeauftragter an weiteren namhaften Universitäten und Hochschulen.

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