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Titelbild zum Beitrag: (Ver)wählen in Deutschland
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(Ver)wählen in Deutschland

Unter der Lupe: Die Wahlsystemreform

Eine Regierungsmehrheit durch Überhangmandate - über diese Regelung müssen sich die beiden großen Volksparteien künftig nicht mehr den Kopf zerbrechen. Denn was im Vorfeld der Wahlen immer wieder zu heftigen Diskussionen führte, erklärte das Bundesverfassungsgericht bereits 2008 für verfassungswidrig. Ein neues Wahlsystem ist noch nicht gefunden und die Debatte darüber nicht neu. Unser Heidelberger Fachmann zeigt auf, welche Herausforderungen hinter dieser Aufgabe stecken.

Von Professor Dr. Dieter Nohlen, Universität Heidelberg

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Unsere Bundesrepublik steht vor einer Reform des Wahlsystems. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber auferlegt, bis Mitte 2011 das negative Stimmgewicht zu beseitigen. Doch was versteht man darunter?

Gemeint ist, dass der Wähler möglicherweise mit seiner Stimme der von ihm angekreuzten Partei nicht hilft, sondern vielmehr schadet. Dieser Effekt kann als Folge der bisherigen Verrechnung der Überhangmandate auf Landesebene eintreten.

Die Auflage des höchsten Gerichts bereitet obendrein den Boden dafür, die Qualität der personalisierten Verhältniswahl insgesamt zu überprüfen. Gegebenenfalls führt dies eine Reform herbei, die weiter geht, als das verfassungswidrige, den Wähler beeinträchtigende negative Stimmgewicht abzuschaffen.

Ungerechte Mandatsverteilung

Die Überhangmandate sind schon immer ein Stein des Anstoßes gewesen, vor allem für jene Parteien, die sich benachteiligt sehen. In der Tat verteilen sie sich ungleich. In der Regel fallen sie nur den großen Parteien zu, und unter diesen jeweils der Partei, die bei einer Wahl nach Zweitstimmen die Nase vorne hat. Die personalisierte Verhältniswahl reagiert dabei empfindlich auf den Strukturwandel des Parteiensystems.

In einem Zwei(einhalb)parteiensystem fallen gewöhnlich keine oder nur ganz wenige Überhangmandate an. In einem Fünfparteiensystem, in welchem die beiden großen Parteien zusammen nur noch etwa zwei Drittel der Zweitstimmen auf sich vereinigen, kann sich die Zahl der Überhangmandate drastisch erhöhen. Dieser Effekt, der Einfluss auf die parlamentarische Mehrheitsbildung gewinnen kann, macht die personalisierte Verhältniswahl in der gültigen Form rechtlich und politisch umstritten.

Eine Debatte ohne Ende neu aufgelegt

Die Entwicklung des Parteiensystems der Bundesrepublik ihrerseits ist ein Faktor, der über das Wahlsystem nachdenken lässt. Es wird gefragt:

  • Ist ein System der Verhältniswahl angemessen, um der Fragmentierung des Parteiensystems Einhalt zu gebieten und stabile Regierungsmehrheiten zu ermöglichen?
  • Muss das Wahlsystem nicht stärkere mehrheitsbildende Elemente enthalten, um notwendige Funktionen parlamentarischer Regierungsweise zu erfüllen?
  • Oder muss es nicht gänzlich durch ein Mehrheitswahlsystem abgelöst werden?

Mit diesen Fragen wird die klassische Wahlsystemdebatte wieder aufgelegt. In der Wissenschaft ist sie bereits in vollem Gange. Dabei fällt auf, dass den wenigsten  Debattenteilnehmern bewusst ist, dass all diese Fragen über eineinhalb Jahrhunderte hinweg bereits ausgiebig diskutiert wurden. Des Weiteren ist zu beobachten, dass die meisten Beiträge sich nur an deutschen Verhältnissen orientieren und internationale Erfahrungen außer Acht lassen.

 

An internationalen Erfahrungen orientieren

Das kann erstens zur Folge haben, dass man die Qualität der personalisierten Verhältniswahl mit zugespitztem Blick auf so genannte Ungereimtheiten unterschätzt. Sie gilt jedoch aus gutem Grund international als Modellwahlsystem, an dem sich etliche Reformen in anderen Ländern orientiert haben. Und zweitens, dass man munter Reformen empfiehlt, die aus internationaler Erfahrung betrachtet, dem bestehenden Wahlsystem nicht das Wasser reichen können.

Schließlich kommt noch das bekannte Phänomen hinzu, dass einzelne Vordenker ihr eigenes Wahlsystem stricken, so als komme es auf die intellektuelle Kreativität an und nicht auf die politischen Akteure, die über das Wahlsystem entscheiden. Auch in dieser Hinsicht mangelt es an der Berücksichtigung internationaler Erfahrung. Wahlsysteme entstehen nicht am Reißbrett. Auch werden sie selten von einem Land auf ein anderes übertragen, sondern sind Ergebnis von Verhandlungen und Kompromissen zwischen den Akteuren, die von seinen Auswirkungen betroffen sind.

Von makellosen Lösungen verabschieden

Ausgangpunkt einer ernsthaften Debatte müsste sein, dass sich das deutsche Wahlsystem, die personalisierte Verhältniswahl, bewährt hat. Die bisherige Regelung der Verrechnung der Überhangmandate ist kein systemrelevanter Bestandteil, kann folglich ohne Schaden für das System beseitigt werden. In der Tat wird der Wahlsystemtyp auf Länderebene mit einem proportionalen Ausgleich für Überhangmandate angewandt.

Im Übrigen leben alle Wahlsysteme mit gewissen Ungereimtheiten. Es gibt keine ideale Verfahrensweise. Es sollte niemand vorgeben, er hätte eine perfekte Lösung. Bei Reformen findet häufig nur ein Austausch von Vor- und Nachteilen statt. Führende Wahlsystemforscher plädieren dafür, das Wahlsystem nicht ohne Not zu wechseln. Institutionelle Stabilität ist ein hoher Wert.

Realistisch bleiben

Was die konkrete Debatte angeht, so müsste die erste Frage lauten: Was ist angesichts der Struktur des Parteiensystem und der Mehrheitsverhältnisse in der gegenwärtigen Legislaturperiode konsensfähig? Man sollte die Erwartungen nicht zu hoch schrauben.

Immerhin, das Bundesverfassungsgericht hat als Alternative, die mit den gleichen Elementen arbeitet, nämlich Einerwahlkreisen und Landeslisten, das Grabensystem vorgeschlagen. Das hieße aber, ein Wahlsystem mit erheblichen mehrheitsbildenden Effekten einzuführen. Eine solche grundlegende Reform ist eher unwahrscheinlich. Der Reformspielraum ist enger begrenzt. In diesem Rahmen gilt es für Wissenschaft und Politik, konsensfähige Lösungen auszuloten.

 

Autor

Dr. Dieter Nohlen, Professor (em.) für Politische Wissenschaft der Universität Heidelberg, ist international nachgefragter Experte in Wahlsystemfragen.

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