Titelthema
Politiker und Wissenschaftler diskutieren nicht nur hierzulande über Sinn und Unsinn einer Finanztransaktionssteuer. Dr. Bernhard Speyer (DB Research) und Professor Henning Klodt (Institut für Weltwirtschaftspolitik) sprachen mit economag.de über die Vor- und Nachteile der Besteuerung von Finanztransaktionen und die Folgen eines deutschen Alleingangs.
Die Fragen stellte Ingrid Bauer
Klodt: Diese Steuer ist mit der Mehrwertsteuer vergleichbar. Sie besteuert die Umsätze von Finanztransaktionen.
Speyer: Es handelt sich um eine Bruttoumsatzsteuer, bei der die Transaktion als solche besteuert wird, ähnlich der Grunderwerbssteuer. Der Kreis der Finanztransaktionen kann dabei eng oder weit definiert sein und umfasst entweder sämtliche Transaktionen auf dem Finanzmarkt oder nur eine Auswahl.
Speyer: Die Wirksamkeit einer Finanztransaktionssteuer auf die Volatilität der Märkte ist empirisch sehr umstritten. Es gibt allerdings gute Gründe zu der Annahme, dass Preisschwankungen eher zu als abnehmen würden. Wenn die Erhebung der Steuer in dem Sinn erfolgreich ist, dass das Marktvolumen sinkt, kommt es zu einer Abnahme der Liquidität. Bei insgesamt niedrigen Umsätzen würde jedes einzelne Finanzgeschäft relativ gesehen stärkere Preisanstiege auslösen.
Klodt: Wie stark dämpfend die Steuer auf Finanztransaktionen wirkt, hängt letztendlich auch von der Höhe des Steuersatzes ab. Eine extrem hohe Steuer würde die Umsätze spürbar senken, eine niedrige Steuer hätte hingegen kaum Auswirkungen.
Klodt: Der primäre Zweck einer jeden Steuer ist die Erzielung von Staatseinnahmen - hier liegt der Vorteil. Und eine jede Steuer belastet die wirtschaftlichen Aktivitäten in einer Volkswirtschaft - hier liegt der Nachteil. Die Finanztransaktionssteuer ist dabei grundsätzlich genau so zu bewerten wie jede andere Steuer auch. Ob sie größere oder kleinere Vor- oder Nachteile als andere Steuern hätte, lässt sich pauschal nicht beantworten.
Speyer: Aus ökonomischer Sicht vermag ich keinen Vorteil einer Finanztransaktionssteuer zu sehen.
Speyer: Die Wirkung der Steuer auf das Niveau der Liquidität der Finanzmärkte ist ein ganz wesentlicher Nachteil. Zudem erhöht sie die Kosten der Kapitalaufnahme für Unternehmen und ebenso die Kosten der Absicherung von Risikopositionen. Unternehmen könnten deshalb davon absehen, Absicherungsgeschäfte zu tätigen, wodurch sie potenziell höheren Ertragsschwankungen ausgesetzt wären. Ebenso besteht die Gefahr, dass Investoren darauf verzichten, Portfolioanpassungen vorzunehmen, was ein suboptimales Chancen-Risiko-Profil des Portfolios zur Folge hätte.
Klodt: Die Steuer wird das Finanztransaktionsvolumen reduzieren und folglich auch das Ausmaß an Finanzmarktgeschäften. Im Grunde ist alles, was wirtschaftliches Handeln behindert, als Nachteil zu sehen. Dies gilt auch für die Behinderung von Finanztransaktionen, die - trotz aller Krisen der jüngsten Vergangenheit - insgesamt zum Wohlstand der Gesellschaft beitragen.
Speyer: Das ist abhängig von der Höhe des Steuersatzes. Grundsätzlich führt jede Art von Besteuerung bei den Betroffenen zu dem Versuch, ihr auszuweichen. Sollten nur die entwickelten Finanzmärkte in Europa und Nordamerika sich für diese Steuer entscheiden, die weniger entwickelten Märkte allerdings nicht, könnte daraus sogar ein negativer Effekt auf die Finanzmarktstabilität resultieren.
Klodt: Ganz sicher ist die Höhe der Steuer entscheidend. Gleiches gilt für die Anzahl der Länder, die sich für eine solche Steuer entscheiden. Auch das Abwandern einiger Akteure auf steuerfreie Märkte ist sicher zu erwarten - es fragt sich aber, in welchem Ausmaß.
Speyer: Es liegt im Rahmen der staatlichen Souveränität eine Steuer einzuführen oder nicht. Grundsätzlich kann ein Staat das besteuern, was er möchte. Die Frage ist jedoch, wie effektiv eine Besteuerung dann ist, wenn sie nur innerhalb eines Landes erfolgt. Die Aussage, es wäre grundsätzlich nicht möglich eine Steuer nur auf nationaler Ebene, also nur in Deutschland, einzuführen, ist jedoch falsch.
Klodt: Diese Steuer nur in Deutschland einzuführen, ist natürlich schwierig. Dieser Einwand sollte aber nicht überbewertet werden. Denn in der aktuellen Diskussion wird übersehen, dass es hierzulande schon einmal eine Börsenumsatzsteuer gab. Diese Steuer hat damals praktisch keinen Finanzinvestor vertrieben. In Großbritannien funktioniert eine solche Steuer auf ausgewählte Produkte auch heute noch problemlos. Aber es gibt auch Gegenbeispiele: Die Schweden haben die Einführung einer umfassenden Finanztransaktionssteuer wieder rückgängig gemacht, nachdem Investoren in Scharen abwanderten.
Speyer: Im Vergleich zur ursprünglichen Version der Tobin-Steuer liegt der Unterschied darin, dass diese weit enger definiert war und sich nur auf Devisentransaktionen bezog. Die Finanztransaktionssteuer umfasst dagegen vom Prinzip her alle Finanztransaktionen.
Klodt: Im Kern sind diese Steuern vergleichbar. Es gibt innerhalb der aktuellen Diskussion jedoch verschiedene Ausgestaltungsvorschläge einer Finanztransaktionssteuer, die sich natürlich unterscheiden.
Speyer: Die Höhe der Steuereinnahmen lässt sich schwer vorhersagen. Sie hängt von der Basis und der Höhe des Steuersatzes ab. Allerdings zeigt die Erfahrung in den Ländern, in denen eine ähnliche Steuer eingeführt wurde, dass die Einnahmeerwartung stets höher lag als die tatsächlichen Einnahmen. Um ein Beispiel zu nennen: Bei der Einführung der Börsenumsatzsteuer 1984 in Schweden wurden 1,5 Milliarden SKR erwartet - tatsächlich eingenommen wurden nur durchschnittlich 50 und höchstens 80 Millionen SKR.
Klodt: Es gibt dazu nur grobe Schätzungen. Bei einem Steuersatz von 0,05 Prozent würden sich rund 40 Milliarden Euro ergeben. Dieser Betrag entspricht fast der Summe, die man vom heutigen Zeitpunkt aus benötigt, um die Verschuldung des Bundeshaushaltes auf Null zu bringen. 0,05 Prozent sind allerdings eine spürbare Steuerbelastung, auch wenn die Zahl niedrig klingt. Man darf dies nicht mit der Mehrwertsteuer vergleichen, da Finanzprodukte sehr viel häufiger den Besitzer wechseln als es Waren tun.
Speyer: Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten der Einnahmenverwendung: (1) Die Einnahmen fließen in das allgemeine Budget des Staats und werden für staatliche Ausgaben verwendet. (2) Die Steuer wird zweckgebunden erhoben und tatsächlich für einen Sachverhalt, der in Zusammenhang mit der Finanzstabilität steht, verwendet - etwa die Finanzierung der Bewältigung künftiger Bankenkrisen oder Bankenrettungsaktion. (3) Die Verwendung erfolgt finanzfremd - beispielsweise für die Entwicklungshilfe oder für Bildungsmaßnahmen.
Klodt: Diese Frage kann man mit dem finanzwissenschaftlichen Grundsatz des Non-Affektationsprinzips beantworten. Dies besagt, dass die Steuereinnahmen und die Staatsausgaben nichts miteinander zu tun haben sollten. Steuern werden nach diesem Prinzip nicht zweckgebunden erhoben, sondern wandern in einen allgemeinen Steuertopf. Ausgaben werden aus diesem allgemeinen Topf getätigt. Die Steuer könnte als willkommener Beitrag zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden.
Speyer: Das ist eine Möglichkeit. Es ist jedoch immer eine Frage der demokratietheoretischen Rechtfertigung, wenn nur ein begrenzter Teil der Steuerzahler zur Finanzierung eines allgemeinen Verwendungszwecks herangezogen wird.
Klodt: Fraglich ist, ob man eine Institution wie beispielsweise die UNO mit eigener Steuerhoheit ausstatten will, um auf diese Weise Entwicklungshilfe zu betreiben. Das Non-Affektationsprinzip spricht natürlich dagegen. Staaten sollten eigentlich die nötigen Mittel für die Entwicklungshilfe aus ihrem nationalen Staatshaushalt zur Verfügung stellen, wobei sie sich in der Realität allerdings meist nicht an die getroffenen Vereinbarungen halten. Aus diesem Blickwinkel wäre die Einbindung der UNO vielleicht eine Option.
Klodt: Die UNO sollte diese Steuer nicht erheben, da sie dafür eine umfangreiche zusätzliche Steuerbürokratie aufbauen müsste. Im Inland bieten sich die Zentralbanken an. Auf internationaler Ebene ist die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel denkbar. Diese Frage ist aber keineswegs leicht zu beantworten. Schließlich sollten die Kosten der Steuereintreibung nicht höher sein als die Erträge aus der Steuer.
Speyer: Hierbei muss unterschieden werden, wo die Steuer technisch erhoben wird, wer sie verwaltet und von wem die Steuereinnahmen dann verteilt werden. Die Erhebung könnte relativ kostengünstig in Clearing- und Settlement-Stellen für den Wertpapierhandel oder Zahlungsverkehr stattfinden. Schwieriger ist die Frage, wer die Steuer tatsächlich verteilt. Anfallen würde sie an den großen Finanzplätzen Luxemburg, Singapur, Shanghai, London und New York. Es ist jedoch fraglich, ob die dortigen Behörden die Steuereinnahmen weiterleiten oder sie gar einer internationalen Institution übergeben würden.
Speyer: Vor dem Hintergrund der negativen Wirkung auf die Volatilität und Liquidität der Märkte ist sie sicherlich kein geeignetes Instrument. Es ist nicht abzusehen, inwieweit eine solche Steuer tatsächlich eine positive Auswirkung haben könnte.
Klodt: Diesen Zweck kann sie nicht erfüllen. James Tobin verfolgte durch seine Steuer das Ziel, Spekulationen einzuschränken und dadurch die Finanzmärkte zu stabilisieren. Gerade in Krisenphasen, wenn Finanzinvestoren panikartig aus bestimmten Märkten fliehen, nützt diese Steuer jedoch wenig. Die Währungskrisen in Asien in den 1990er Jahren oder die Finanzkrise, wie wir sie aktuell erlebt haben, beweisen dies.
Herr Dr. Bernhard Speyer ist Leiter des Teams für Banken und Finanzmärkte bei der Deutsche Bank Research.
Herr Professor Dr. Henning Klodt ist Leiter des Zentrums Wirtschaftspolitik am Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel.