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Fünf Probleme und keine Lösung

Die Tobin-Steuer

Kann eine Steuer Fehlentwicklungen auf den Finanzmärkten verhindern? Diese Frage wird von Politikern und Wissenschaftlern weltweit kontrovers diskutiert. Im Zuge dessen fällt regelmäßig auch der Begriff Tobin-Steuer. Unser Experte aus Schleswig-Holstein verrät, was genau dahinter steckt und welche fünf Problemfelder sich aus der Einführung einer solchen Steuer ergeben können.

Von Professor Dr. Joachim Weeber, FH Nordakademie, Elmshorn

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Derzeit sind zahlreiche Vorschläge zur Beteiligung der Finanzindustrie an den Folgekosten der Finanz- und Wirtschaftskrise in der wissenschaftlichen und politischen Diskussion. Zugleich werden Instrumente gesucht, mit denen in Zukunft ähnlich krisenhafte Entwicklungen vermieden werden können.

Zur Verwirklichung beider Ziele wird unter anderem über die Einrichtung einer so genannten Finanztransaktionssteuer nachgedacht. Eine solche Steuer wäre im Extremfall auf alle Finanztransaktionen zu entrichten, also auch auf Aktien, Anleihen, sämtliche Formen von Finanzderivaten - also Futures, Forwards, Optionen, Swaps.

Die ursprüngliche Idee einer solchen Besteuerungsform findet sich zwar schon bei John Maynard Keynes, populär wurde sie allerdings durch einen 1972 veröffentlichten Vorschlag des späteren Nobelpreisträgers James Tobin.

Obwohl die internationalen Finanzbewegungen Anfang der 1970er Jahre nach dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems und der Freigabe von Wechselkursen noch vergleichsweise überschaubar waren, befürwortete er bereits damals eine Besteuerung von Devisentransaktionen: Also quasi die Erhebung einer Umsatzsteuer auf den Handel mit Fremdwährungen.

Der Vorschlag hatte in erster Linie das Ziel, die Währungsspekulationen zu verringern (Sand ins Getriebe der Finanzmärkte streuen), um deren negative Auswirkungen für die Realwirtschaft zu reduzieren.

Der Gedanke dahinter

Die Wirkungsweise ist dabei relativ einfach: Auf jeden Devisentausch (ausgenommen Zentralbanken) wird ein bestimmter Steuersatz erhoben, wobei in der Literatur von unterschiedlich hohen Steuersätze die Rede ist. Die Bandbreite der üblicherweise genannten Sätze reicht von 0,25 Prozent bis 0,1 Prozent bezogen auf den Nennwert einer solchen Transaktion. Tobin selbst schlug zunächst 1 Prozent vor, reduzierte dann aber seine Vorstellungen.

Durch einen einheitlichen Steuersatz auf alle Devisentransaktionen entsteht eine degressive Wirkung, das heißt die relative steuerliche Belastung sinkt mit der zunehmenden Haltedauer der Finanzaktiva. Sie trifft also die Marktteilnehmer am härtesten, die am häufigsten mit Devisen handeln. Dies war auch die tatsächliche Zielrichtung von Tobin.

Damit trifft eine solche Besteuerung aber auch den Währungstausch, der im Zuge von Import- und Exportgeschäften notwendig ist. Vor allem trifft sie aber Spekulanten, die in kurzen Zeitabständen ohne Bezug zu realen Geschäften denselben Währungsbetrag umtauschen. Durch diese Steuer verringert sich ihre Rendite. Übertriebene Kursschwankungen aufgrund von Devisenmarktspekulationen, so die Hoffnung der zahlreichen Befürworter einer solchen Steuer, sollten dadurch eingedämmt werden.

 

Positiver Nebeneffekt für den Fiskus wären zusätzliche Steuereinnahmen, die etwa - je nach politischer Couleur des Befürworters - für die Dritte Welt, zur Reduzierung der Folgen des Klimawandels oder einfach als allgemeine Haushaltseinnahmen verwendet werden könnten.

Über die Höhe dieser zusätzlichen Einnahmen gehen die Schätzungen allerdings weit auseinander. Hängt doch die Wirksamkeit einer solchen Steuer von zahlreichen Annahmen ab. Zudem bleibt das grundsätzliche Problem einer solchen Lenkungsabgabe:

Je erfolgreicher die Abgabe in ihrer Lenkungsfunktion,
desto geringer die daraus fließenden finanziellen Erträge.

Steuer schwierig umzusetzen

Zwar hat eine Besteuerung der Finanzmärkte und ihrer einzelnen Zweige vor allem vor dem Hintergrund der ökonomischen und gesellschaftlichen Folgen der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise eine stattliche Zahl von Befürworten aus unterschiedlichen gesellschaftlichen und politischen Lagern gefunden. In der praktischen Umsetzung eines solchen Vorschlages dürften sich allerdings erhebliche Schwierigkeiten ergeben. Solche Umsetzungsschwierigkeiten wurden auch schon bei der ursprünglichen Konzeption der Tobin-Steuer geäußert.

  • Eine solche Besteuerung der Devisengeschäfte macht prinzipiell nur Sinn, wenn sich alle Staaten der Welt an einem solchen Vorgehen beteiligen. Falls dem nicht so ist, besteht die Gefahr, dass die Devisenbörsen in Steueroasen abwandern. Devisenspekulationen würden damit aber unverändert stattfinden und zwar in so genannten Offshore-Zentren. Selbst in abgeschwächter Form sticht das Argument: Der Versuch einzelner Staaten eine entsprechende Besteuerung isoliert einzuführen, dürfte langfristig deren Finanzplätze schwächen.
  • Zudem ist nicht sicher, ob bei großen Wechselkursbewegungen die Spekulationsgewinne nicht doch die Spekulationskosten durch eine solche Steuer übersteigen. Es gibt deutliche Hinweise dafür, dass die übertriebenen Abwertungen etwa im Zuge der Asienkrise 1997 auch durch eine Tobin-Steuer nicht zu verhindern gewesen wären. Finanzkrisen ließen sich so nicht vermeiden. Im Gegenteil: Insgesamt gesehen dürfte die Liquidität in den Märkten sinken, sodass die besteuerten Transaktionen eher stärker schwanken (höhere Volatilität) und damit anfälliger für Spekulationen werden.
  • Die Verteilungsfrage der möglichen Einnahmen stellt ein weiteres Problem dar. Rund drei Viertel der internationalen Devisentransaktionen fallen an nur sechs Finanzzentren an, obwohl bei einer umfassenden Besteuerung auch in den anderen Staaten zumindest verwaltungstechnisch verursachte Kosten anfallen. Aus diesem Umstand leitet sich die Frage ab, ob eine solche Abgabe als nationale oder internationale Steuer konzipiert werden soll. Gegebenenfalls muss auch die Frage beantwortet werden, welche Organisation mit der Erhebung der Steuer beauftragt wird.
  • Eine solche Abgabe trifft auch Transaktionen, die überhaupt nichts mit Spekulationsgeschäften zu tun haben - vor allem Import- und Exportgeschäfte. Die Steuer dürfte dann von den Kreditinstituten an ihre Kunden weitergereicht werden, sodass sie letztendlich - je nach Überwälzungsmöglichkeit - vom Endverbraucher getragen werden muss. Darüber hinaus wären auch (reale) Direktinvestitionen und Kurssicherungsgeschäfte von einer solchen Besteuerung betroffen - mit negativen Auswirkungen auf die wohlstandssteigernden Effekte der internationalen Arbeitsteilung.
  • Die Tobin-Steuer oder eine allgemeiner konzipierte Transaktionssteuer versperrt nur den Blick auf die tatsächlichen ökonomischen Probleme. So werden weder Immobilien- oder andere Vermögensblasen noch staatliche Schuldenexzesse verhindert. Langfristige strukturelle Fehlentwicklungen in den Staaten und außenwirtschaftliche Ungleichgewichte zwischen Staaten werden dadurch nicht beseitigt. Zusätzliche Einnahmen aus einer solchen Besteuerung dürften allenfalls einen Schleier über die tatsächlichen Probleme der Volkswirtschaften legen.

Widerspruch: Theorie und Praxis

Die Tobin-Steuer ist aus den genannten Gründen bisher lediglich eine theoretische Überlegung geblieben. Es scheint nicht ausgeschlossen, dass auch die Finanztransaktionssteuer zwar in vielen großen Staaten Europas gesellschaftlich und politisch gewollt, aber eine dadurch vorgesehene Beteiligung der Finanzindustrie an den Kosten der Finanz- und Wirtschaftskrise nicht erfolgen wird. Eine Erkenntnis, die durch die Ergebnisse des jüngsten G20-Gipfels in Toronto bestätigt wurde.

 

Autor

Professor Dr. Joachim Weeber ist Dozent für Volkswirtschaftslehre an der Fachhochschule Nordakademie Elmshorn.

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