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Titelbild zum Beitrag: Keine Erdbeerkriege in Europa
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Keine Erdbeerkriege in Europa

Verbot von Handelshemmnissen

Grenzüberschreitender Handel lohnt sich. Er kann allerdings auch ganze Industriezweige eines Landes einem schmerzhaften Wettbewerb aussetzen. Deshalb versuchen Politiker und Lobbyisten regelmäßig diesen Handel zu beschränken. Unser Experte aus Brandenburg erklärt, was im Detail dahinter steckt und mit welchen Tricks der freie Handel regelmäßig gehemmt wird.

Von Professor Dr. Ulrich Brasche, Fachhochschule Brandenburg

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Freier Handel ist gut für alle Beteiligten - diese Einschätzung ist in den Wirtschaftswissenschaften weitgehend Konsens. Trotzdem streiten Wissenschaftler über die Modalitäten der Liberalisierung des Handels zwischen starken und schwachen Ländern (Stiglitz, J., 2006). Einige Interessensgruppen versuchen sogar den freien Handel zu beschränken, um ihre Partikularinteressen zu schützen. Dies wird in der laufenden Doha-Runde der WTO deutlich, in der etwa die Produzenten und Verarbeiter von Lebensmitteln aus den reichen Ländern ihre Subventionen nicht aufgeben und freie Agrarmärkte nicht zulassen wollen. Aber auch die Arzneimittelhersteller verteidigen dort ihre Preisdifferenzierung in Europa, die bei freiem Handel verschwinden würde.

Ein generelles Verbot von Handelshemmnissen ist die logische Folge der Forderung nach freiem Handel. Handelshemmnisse sind alle Maßnahmen, die einen ungehinderten Austausch von Gütern über Landesgrenzen hinweg beschränken. Die Europäische Union ist im Weltmaßstab derjenige regionale Verbund, der zwischen seinen Mitgliedern Handelshemmnisse fast vollständig beseitigt hat (Brasche, U., 2008, 60ff.). Dies begann mit der Zollunion, die bereits 1957 beschlossen und 1968 vollendet war: Seitdem dürfen Im- und Exporte zwischen den Mitgliedsländern nicht mehr durch Zölle verfälscht werden und gegenüber allen Drittländern erheben die EU-Mitglieder einen einheitlichen Außenzoll.

Mit Tricks den Handel hemmen

Allerdings blieb der Handel durch eine Vielzahl an nicht-tarifären Handelshemmnissen beeinträchtigt. Diese bestanden zum Beispiel aus national unterschiedlichen Normen, Standards und Sicherheitsanforderungen sowie einer protektionistischen Abwehr der Konkurrenz aus dem EU-Ausland. Der Europäische Gerichtshof hat viele handelsbeschränkende Tricks für rechtswidrig erklärt und die EU-Mitglieder dazu verpflichtet, den freien Handel aktiv zu fördern, wie in dem Erdbeer-Urteil (C-265/95, 9.12.1997) deutlich wird: Die französische Polizei wird im Zuge dessen dazu verpflichtet, den spanischen Erdbeer-Lieferungen den Weg auf den französischen Markt auch gegen den gewaltsamen Protest französischer Bauern frei zu machen.

Wesentlich schwieriger allerdings gestaltet sich der Umgang mit den unterschiedlichen nationalen Normen und Standards: Wie sollen die nationalen Aufsichtbehörden mit Produkten aus dem EU-Ausland verfahren, die nicht den nationalen Sicherheitsnormen entsprechen? War doch zu befürchten, dass die Produzenten, die die geringsten Sicherheitsstandards zu erfüllen haben, dadurch Kostenvorteile erzielen und somit höhere Qualität vom europäischen Markt verdrängen. In diesem Zusammenhang wird auch von dem so genannten race to the bottom gesprochen. Es kämen dann nicht nur Konsumenten möglicherweise zu Schaden, sondern auch Unternehmen müssten sich mit unfairen Wettbewerbsbedingungen auseinander setzen.

Die Antwort der EU war ein Versuch zur flächendeckenden Angleichung der Normen und Standards - im EU-Jargon Harmonisierung oder Approximation genannt. Dabei wurde zwischen den nationalen Normungsorganisationen oft jahrelang um eine gemeinsame Festlegung der Sicherheitsstufe sowie der Details ihrer technischen Realisierung gerungen. Dieses Verfahren war angesichts der Vielzahl zu behandelnder Produkte nicht nur zu aufwändig, sondern hemmte auch Innovationen, da es die technischen Lösungen festschrieb.

 

Nicht für Qualität bürgen

Ein neues Vorgehen wurde implementiert: Die Sicherheitsanforderungen werden in allgemeiner Form formuliert und jeder Hersteller kann die technischen Spezifikationen, mit denen er die Anforderungen erfüllen will, selbst festlegen. Die Grundlage dafür bilden in der Regel nationale Normen. Um sicher zu stellen, dass nicht in einzelnen Ländern zu geringe Sicherheitsanforderungen gestellt werden, die dann das Sicherheitsbedürfnis in anderen Ländern verletzen, wurden Mindeststandards für Gesundheits- und Umweltschutz sowie Sicherheit EU-weit festgelegt.

Sobald ein Produkt die europaweit äquivalenten Tests erfolgreich durchlaufen hat, wird ihm seine Europäische Konformität mit dem CE-Zeichen bescheinigt; es stellt kein Qualitätssiegel dar, sondern bescheinigt lediglich die Konformität des Produkts mit den europäischen Sicherheitsstandards (Conformité Européenne). Allerdings hat die EU versäumt, dieses Zeichen zu schützen: So tauchen zunehmend Produkte auf dem europäischen Markt auf, die ein zum verwechseln ähnliches CE-Label tragen, das allerdings die Abkürzung für China Export ist (Europäisches Parlament, 2007, P-5938/07). Mit dem richtigen CE-Zeichen versehen ist ein Produkt, das in einem der Mitgliedsstaaten legal in den Verkehr gebracht wurde, damit auch in allen anderen Mitgliedsstaaten zugelassen. Dies hat der Europäische Gerichtshof als Prinzip der wechselseitigen Anerkennung verankert.

Anerkennung böswillig verzögern

Ist damit der Durchbruch bei der Beseitigung von nicht-tarifären Handelshemmnissen geschafft? Wohl nicht ganz, denn mit der Festsetzung von Europa-Normen, deren Überwachung in nationaler Verantwortung liegt, verlagerte sich das Problem auf eine höhere Stufe: Es ist nicht sicher, dass die Test- und Überwachungsverfahren in allen Ländern vergleichbar sind. Die nationalen Behörden haben daher das Recht, sich darüber zu informieren, ob das Importprodukt, das nach anderen Testverfahren und Vorschriften zugelassen wurde, auch tatsächlich den europaweit vorgeschriebenen Sicherheitsstandards entspricht. Zwar sollen auch die jeweiligen nationalen Testverfahren wechselseitig anerkannt werden, aber in der Praxis tritt häufig das Problem auf, dass die nationalen Behörden nicht einschätzen können, ob sie sich auf die Prüfberichte aus anderen Ländern verlassen können. Es besteht sogar der Verdacht, dass einzelne nationale Behörden entweder unfähig sind oder in böswilliger Absicht die Anerkennung verzögern oder gar verweigern. Daraufhin wurde die Beweislast umgekehrt: Jetzt hat der importierende Mitgliedsstaat plausibel zu belegen, warum er Zweifel an der Zulassung hat.

Niederländische Coffee-Shops und die EU

Ein Beispiel aus der aktuellen Rechtsprechung weist auch auf die legalen Grenzen des freien Warenverkehrs hin: Die niederländische Grenzstadt Maastricht hat Coffee-Shops, in denen Niederländer geduldet Cannabis konsumieren, geschlossen, um den Zustrom ausländischer Touristen zum Drogenkonsum einzudämmen. Dies ist mit dem freien Binnenmarkt vereinbar, da es sich nicht um ein legal gehandeltes Gut handelt
(C 137/09, Schlussanträge des Generalanwalts Yves Bot vom 15. Juli 2010).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die EU einen Binnenmarkt geschaffen hat, der weitgehend frei von Handelshemmnissen ist. Im freien Warenverkehr findet der liberale Charakter der wirtschaftlichen Integration seinen vollen Ausdruck. Davon profitieren die Konsumenten durch sinkende Preise und vergrößerte Wahlmöglichkeiten. Verglichen mit den USA ist allerdings der Warenaustausch im europäischen Markt noch deutlich geringer, was auf das Fortbestehen von Barrieren hinweist.

Digitale Grenzen schwer zu überwinden

Jetzt taucht ein eher überraschendes, neues Handelhemmnisse auf: In der vermeintlich grenzenlosen Welt des Online-Handel haben sich die Landesgrenzen als digitale Barrieren aufgebaut. In einem groß angelegten Versuch (Über 10.000 grenzüberschreitende Einkaufsversuche in allen 27 Mitgliedsländern) hat die Kommission untersuchen lassen, wie sich die Händler verhalten (Meier-Pesti, K. and C. Trübenbach, 2009). Oft fanden die Testkäufer im EU-Ausland billigere Anbieter oder solche Produkte, die national nicht online angeboten wurden. In über der Hälfte der Fälle scheiterte jedoch der Einkauf, da die Anbieter Auslandsgeschäfte ablehnten oder die Käufer auf Anbieter im Inland umlenkten. Zu den Gründen gehören unter anderem nicht überall verfügbare Zahlungssysteme sowie unterschiedliche Rechtssysteme, zum Beispiel beim Verbraucherschutz und Sorgen zur Vertraulichkeit von persönlichen Daten. Die EU-Kommission hat sich vorgenommen, diese digitalen Barrieren zu beseitigen, zumal die Bedeutung des Online-Handels weiter wachsen dürfte.

Eine weiteres, eher grundsätzliches Handelshemmnis wurde vom ehemaligen EU-Kommissar Mario Monti identifiziert: Eine Integrations- und Marktmüdigkeit der europäischen Bürger und politischen Akteure, die sich in einer zunehmenden Ablehnung der wirtschaftlichen Integration und ihrem wettbewerbsorientierten Ansatz oder gar in einer Abwendung vom Markt als Steuerungsmechanismus und einer Zuwendung zu einem starken und beschützenden Staat ausdrückt. Die Wirtschaftskrise hat diese Abwehr noch verstärkt (Monti, M., 2010, 20ff.). Damit wird es schwieriger, die noch bestehenden Defizite bei der Liberalisierung des Marktes und bei der Beseitigung bestehender und neuer Handelsbarrieren politisch zu gestalten und umzusetzen.

 

Autor

Professor Dr. Ulrich Brasche hat seit 1995 eine Professor für Volkswirtschaftslehre an der Fachhochschule Brandenburg inne.

 

Literatur

Brasche, U. (2008). Europäische Integration: Wirtschaft, Erweiterung und regionale Effekte. München

Meier-Pesti, K. and C. Trübenbach (2009). Mystery Shopping Evaluation of Cross-Border E-Commerce in the EU, Conducted on behalf of the European Commission, YouGovPsychonomics

Monti, M. (2010). A new strategy for the Single Market. Report to the European Commis-sion, Bureau of European Policy Advisers (BEPA)

Stiglitz, J. (2006). Die Chancen der Globalisierung. München

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