Zum Oldenbourg Wissenschaftsverlag

Pönale

Begriff aus der Einkaufspraxis (poena, die Strafe) für eine Verzugsstrafe, eine Vertragsstrafe für verspätete Lieferungen. Die Vertragsstrafe ist in §§ 339-345 BGB geregelt - sie ist allgemein eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung, in der der Lieferant dem Abnehmer die Zahlung einer Geldstrafe verspricht, falls er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht richtig erfüllt. Die Verzugsstrafe ist eine vereinbarte Geldleistung, die in der vereinbarten Höhe ohne Rücksicht auf den tatsächlich entstandenen Schaden bezahlt werden muss. Außerdem steht dem einkaufenden Unternehmen das recht zu, den die Verzugsstrafe übersteigenden Schadensbetrag geltend zu machen, soweit dies nicht anders lautend vereinbart wurde.

Zweck der Vertragsstrafe ist zunächst die Sicherung des Liefertermins durch ein zusätzliches Druckmittel. Für den Abnehmer von großer Bedeutung ist auch die Erleichterung des Schadensausgleichs: Wenn der Einkäufer im Verzugsfalle Schadensersatz fordert, muss er nachweisen, dass ein Schaden eingetreten ist, er muss die Höhe des nachweisbaren Schadens quantifizieren. Manche Schäden, die Opportunitätskostencharakter haben, werden nicht ersetzt. Der Schadensbeweis ist aufwändig und nicht immer möglich, weil er entsprechende Aufschreibungen nicht vorliegen.

Nach §§ 339, 276 und 280 BGB ist die Verzugsstrafe nur dann fällig, wenn die Lieferung infolge eines Umstands unterbleibt oder verzögert ist, den der Lieferant zu vertreten hat, d.h. wenn er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Weicht eine AGB-Klausel von wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung ab, so liegt im Zweifel eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners vor. Damit wäre eine Pönale, bei der die Strafe auch dann zu zahlen ist, wenn der Lieferant durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert wird, unwirksam!

Eine unangemessene Benachteiligung des Lieferanten sieht der Bundesgerichtshof auch in einer Pönale, die in den AEB vereinbart wird und eine Obergrenze von 5% des Auftragswertes übersteigt.

Beispiel für eine Pönale: Überschreiten Sie den vereinbarten Liefertermin gemäß Ziffer ? dieses Vertrags und kommen Sie dadurch in Verzug, zahlen Sie an uns pro angefangenen Werktag (alternativ Kalendertag, pro vollendete Kalenderwoche) eine Verzugsstrafe in Höhe von 0,15% des Gesamtauftragswerts, jedoch höchstens 5% des Gesamtauftragswerts.

Literatur:

Melzer-Ridinger, Ruth: Supply Chain Management, 275 Seiten, 2007
[Dieser Titel bei Oldenbourg]


 

 

 

.
.