Eine Nachfolgeform, bei der der Eigentümer seinen Betrieb bereits zu Lebzeiten an einen oder mehrere Nachfolger unentgeltlich und freiwillig übergibt. Die Gestaltung der Schenkung liegt dabei grundsätzlich im Ermessen des Untermehmenseigners und wird nur durch einige wenige rechtliche Rahmenbedingungen beeinflußt. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere Pflichtteilergänzungsansprüche, die sich aus den §§ 2325 ff. BGB ergeben können: Sie sollen in Grenzen vermeiden, daß der Eigner im Falle der Vererbung bestehende Pflichtteilsansprüche beeinträchtigt, indem er den Umfang seines Nachlasses durch Schenkungen zu Lebzeiten verringert. Der Wert jener Schenkungen, die in den letzten zehn Jahren vollzogen wurden, wird dem Nachlaßwert gemäß § 2325 Abs. 1 BGB daher zugerechnet.
Hering, Thomas; Olbrich, Michael: Unternehmensnachfolge, 248 Seiten, 2003
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