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Unternehmensgründung

Der Begriff der Unternehmensgründung bezieht sich in Sinne des Unternehmensbegriffs auf die erste Phase im Lebenszyklus eines Unternehmens. In einer herkömmlichen, engeren und vor allem formaljuristischen Sichtweise wird damit allein der förmliche Gründungsakt oder auch der finanzielle Akt der Bereitstellung von Eigenkapital gesehen. In einer zweiten, umfassenderen Sichtweise, welcher im Rahmen einer ökonomischen Perspektive eindeutig der Vorzug zu geben ist, faßt man Gründung hingegen als kreativen Vorgang auf, bei dem eine gegenüber seiner Umwelt abgrenzbare eigenständige Institution (bzw. eigenständiges System) Unternehmen gebildet wird, welche in dieser Form vorher nicht vorhanden gewesen ist. Gleichzeitig kommt es zu einer betrieblichen Neukombination von Produktionsfaktoren. Durch diesen zweiten, vor allem prozessual geprägten Blickwinkel wird es dann einerseits möglich, zwischen verschiedenen Phasen während des gesamten, sich in der Regel über mehrere Jahre hinziehenden Gründungsprozesses zu trennen. Andererseits kann man aber auch gleichzeitig verschiedene Gründungsformen voneinander unterscheiden. Ergänzend ist bei der betriebswirtschaftlichen Charakterisierung von Unternehmensgründungen allerdings noch zu beachten, daß neu gegründete bzw. junge Unternehmen zumindest in der Anfangszeit ihrer wirtschaftlichen Existenz üblicherweise zu den Klein- und Mittelunternehmen gehören und deshalb auch deren typische Merkmale aufweisen.

Literatur:

Hering, Thomas; Vincenti, Aurelio J.F.: Unternehmensgründung, 340 Seiten, 2004
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