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Unternehmer

In der Betriebswirtschaftslehre wie auch allgemein in der Ökonomie wird dieser Begriff Unternehmer zunächst vor allem als Sammelbezeichnung für die Ausübung einer Anzahl verschiedener Führungsaufgaben in Unternehmen verwendet. Konstitutives Kennzeichen eines solchen funktionalen Unternehmerverständnisses ist daher die Betonung der verschiedenen Aufgaben unternehmerischen Handelns, beginnend etwa beim Eigentümer und Koordinator ökonomischer Ressourcen, über die Aufgaben des Innovators und Entscheidungsträgers bis hin zum Risikoträger und Arbitrageur. Bereits die Aufzählung dieser verschiedenen Unternehmerfunktionen zeigt jedoch, daß allein eine abstrakte Beschreibung des unternehmerischen Aufgabenbereiches für eine angemessene wissenschaftliche Betrachtung dieser Tätigkeit ebenso unbefriedigend ist wie etwa eine Auflistung der verschiedenen Rollen, welche der Unternehmer als ökonomischer Aufgabenträger übernimmt. Da jede unternehmerische Tätigkeit stets von einer konkreten Person auszuüben ist, gibt es vielmehr Sinn, eine derartige aufgabenbezogene Sichtweise des Unternehmers durch eine personenbezogene Sichtweise zu ergänzen, in der die Person des Unternehmers im Mittelpunkt des analytischen Interesses steht. Zusätzlich zu den ökonomisch-funktional geprägten Definitionen gibt es daher auch sozialwissenschaftliche Annäherungsversuche an den Begriff des Unternehmers, welche hauptsächlich entweder psychologisch, in Form einer eher persönlichkeitsbezogenen Analyse, oder soziologisch, mittels eines gesellschaftsbezogenen Ansatzes, geprägt sind.

Literatur:

Hering, Thomas; Vincenti, Aurelio J.F.: Unternehmensgründung, 340 Seiten, 2004
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