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Ausgleichsabgabe

Nach dem SGB IX monatlich zu zahlender Geldbetrag, wenn ein Arbeitgeber trotz bestehender Beschäftigungspflicht keine oder zu wenig schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigen.

Literatur:

Bieker, Rudolf: Kommunale Sozialverwaltung, 312 Seiten, 2006
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