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Beschwerdeausschuss

Inoffizielle Bezeichnung für einen freiwillig gebildeten Ausschuss, der sich mit Anregungen und Beschwerden befasst, die Bürger an Rat und Bezirksvertretungen richten, vergleichbar den Petitionsausschüssen des Bundestages und der Länderparlamente. Die Aufgaben des Beschwerdeausschusses können auch einem anderen Ausschuss übertragen werden. Der Ausschuss schaltet die in der Sache zuständigen Stellen ein und übermittelt deren Stellungnahme an den Bürger/Antragsteller. Eigene Beschlusskompetenzen hat der Beschwerdeausschuss nicht.

Literatur:

Bieker, Rudolf: Kommunale Sozialverwaltung, 312 Seiten, 2006
[Dieser Titel bei Oldenbourg]


 

 

 

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