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Deckungsreserve

Die Deckungsreserve ist ein freiwilliger Ausgabenansatz im Verwaltungshaushalt der Kommune, für den kein spezieller Verwendungszweck benannt wird, um überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben des Verwaltungshaushaltes decken zu können (§ 11 GemHVO NRW).

Literatur:

Bieker, Rudolf: Kommunale Sozialverwaltung, 312 Seiten, 2006
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