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Doppelte Buchführung

Auch Doppik genannt, Buchungsstil des kaufmännischen Rechnungswesens. Die Bezeichnung ?doppelte Buchführung? bezieht sich auf zwei Merkmale: a) Jeder Geschäftsvorfall wird zweimal gebucht, einmal auf einem Konto im Soll und auf einem anderen Konto im Haben. Im Ergebnis muss die Summe aller Soll-Buchungen der Summe aller Haben-Buchungen entsprechen, was die Fehleranfälligkeit reduziert. Gleichzeitig ergibt sich jederzeit ein vollständiger Überblick über den Stand aller Buchungskonten. b) Die doppelte Buchführung beinhaltet eine doppelte Erfolgsermittlung, z.e. in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV), mit der im Neuen kommunalen Finanzmanagement die Ergebnisrechnung vergleichbar ist, und zum anderen in der Bilanz. Im Unterschied zur Kameralistik beinhaltet die doppelte Buchführung eine geschlossene und vollständige Fortschreibung aller Vermögens- und Finanzierungspositionen. Sie ermöglicht insbesondere die Erfassung von Abschreibungen und Rückstellungen in einem geschlossenen System (Klieve 2003, 232). Ziele der doppelten Buchführung sind: Dokumentation/Buchung der Zahlungsvorgänge (Finanzbuchhaltung), Ermittlung des Erfolgs der Periode (Jahresabschluss), Feststellung von Schulden und Vermögen zu Beginn und Schluss des Geschäftsjahres in Form der Bilanz.

Literatur:

Bieker, Rudolf: Kommunale Sozialverwaltung, 312 Seiten, 2006
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