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Geschäfte der laufenden Verwaltung

Erfasst werden von diesem unbestimmten Rechtsbegriff Aufgaben, die das Verwaltungsgeschehen mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Häufigkeit bestimmen. Prägend sind Routineaufgaben, darunter z.B. die Bewilligung von Leistungen, die Erteilung von Genehmigungen, Beschaffungen, aber auch die Vergabe von Aufträgen. Darüber hinaus sind in den Begriff Aufgaben eingeschlossen, die weder in wirtschaftlicher noch in politischer Hinsicht von wesentlicher Bedeutung sind. Der Erlass von Richtlinien über die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege gehört deshalb nicht zu den laufenden Verwaltungsgeschäften.

Literatur:

Bieker, Rudolf: Kommunale Sozialverwaltung, 312 Seiten, 2006
[Dieser Titel bei Oldenbourg]


 

 

 

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