Bei Dritten (meist über das Girokonto) aufgenommene Gelder zur Sicherung der Liquidität der Gemeindekasse, z.B. zur Gewährleistung von Gehaltszahlungen, wenn erwartete Steuereinnahmen noch nicht eingegangen sind. Fällige Ausgaben können damit termingerecht geleistet werden. Nach Eingang der im Haushaltsplan eingeplanten Einnahmen werden die Kassenkredite unverzüglich an das Kreditinstitut zurückgezahlt. Überbrückungsfunktion.
Bieker, Rudolf: Kommunale Sozialverwaltung, 312 Seiten, 2006
[Dieser Titel bei Oldenbourg]