Durch staatlichen Hoheitsakt ins Leben gerufene, rechtsfähige, mitgliedschaftlich verfasste, aber vom Wechsel der Mitglieder unabhängige Rechtsträgerin zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, die sie in mehr oder weniger weit eingeräumter Selbstverwaltung unter staatlicher Aufsicht wahrnimmt. Dazu gehören Gebietskörperschaften (z.B. Gemeinden), Personalkörperschaften (z.B. Handwerkskammern, Sozialversicherungen, Hochschulen), Verbandskörperschaften (z.B. Verkehrsverbünde).
Bieker, Rudolf: Kommunale Sozialverwaltung, 312 Seiten, 2006
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