Ein (Verwaltungs-)Produkt ist definiert als ?eine Leistung oder eine Gruppe von Leistungen, die von Stellen außerhalb des jeweils betrachteten Fachbereichs (innerhalb oder außerhalb der Verwaltung) benötigt werden? (KGSt 8/1994, 11). Abnehmer der Verwaltungsprodukte sind in erster Linie die Bürger. Abnehmer können aber auch andere Verwaltungseinheiten sein. Ein typisches Produkt des Jugendamtes ist z.B. die ?Erziehungsberatung?, die ihrerseits eine Reihe spezifischer Einzelleistungen, wie die einzelfallbezogene Beratung von Eltern und Kindern, Beratung und Aufklärung in Schulen, Mitwirkung in Facharbeitskreisen, Fortbildung von externen pädagogischen Fachkräften, Nottelefon für Kinder und anderes mehr umfassen kann. Fachliche Planung, Kostenrechnung, Controlling und Berichtswesen, Haushaltsgliederung etc. sollen in Verwaltungen mit ?Neuer Steuerung? allesamt auf dem Produkt bzw. einer Gruppe von Produkten als der Grundeinheit kommunaler Steuerung aufbauen.
Bieker, Rudolf: Kommunale Sozialverwaltung, 312 Seiten, 2006
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