Dazu gehören: Arbeiterwohlfahrt e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband ? Gesamtverband e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Diakonisches Werk e.V., Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Spitzenverband bedeutet nach der Selbstdefinition der genannten Verbände: bundesweite Aufgabenwahrnehmung; das gesamte Gebiet der freien Wohlfahrtspflege umfassend, nicht nur einzelne Arbeitsbereiche; umfassender Zusammenschluss der Organisationen und Einrichtungen gleicher Idee; organische Verbindung zwischen Spitzenverband und seinen Organisationen; Gewähr für eine stetige, umfassende und fachlich qualifizierte Arbeit.
Bieker, Rudolf: Kommunale Sozialverwaltung, 312 Seiten, 2006
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