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Verordnung

Rechtsnormen der Exekutive, d.h. Gebote und Verbote, die für eine unbestimmte Anzahl von Fällen an eine unbestimmte Anzahl von Personen gerichtet sind. Beispiel: Der Rat kann zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nach Ordnungsbehördengesetz z.B. eine Grünflächenordnung erlassen, die Verhaltensmaßregeln für die Nutzung öffentlicher Grünflächen vorgibt.

Literatur:

Bieker, Rudolf: Kommunale Sozialverwaltung, 312 Seiten, 2006
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