Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (§ 31 SGB X; § 35 VwVfG und entsprechende Ländervorschriften). Beispiele: Erteilung einer Genehmigung, Sozialhilfebewilligung, Einbürgerung, Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, Rücknahme einer Heimbetriebserlaubnis.
Bieker, Rudolf: Kommunale Sozialverwaltung, 312 Seiten, 2006
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