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Line-Item Veto

Das den Gouverneuren der meisten Einzelstaaten zustehende Recht, gegen Teile eines Gesetzes ein Veto einzulegen, während die übrigen Teile Gesetzeskraft erlangen. Der Präsident hat ein solches Recht nicht.

Literatur:

Jäger, Wolfgang; Haas, Christoph M.; Welz, Wolfgang (Hrsg.): Regierungssystem der USA, 551 Seiten, 2007
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