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Veto

Recht des Präsidenten (bzw. eines Gouverneurs), einem vom Parlament verabschiedeten Gesetz die Zustimmung zu verweigern, indem die erforderliche Unterschrift nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist geleistet wird. Mit einer Zweidrittelmehrheit (in manchen Einzelstaaten auch weniger) in beiden Häusern kann die Legislative das Gesetz auch gegen das Veto des Präsidenten (des Gouverneurs) in Kraft setzen.

Literatur:

Jäger, Wolfgang; Haas, Christoph M.; Welz, Wolfgang (Hrsg.): Regierungssystem der USA, 551 Seiten, 2007
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