Zum Oldenbourg Wissenschaftsverlag

Prozesskostenrechnung

Die Prozesskostenrechnung dient dazu, die Kosten von Vorgängen, die i.d.R. stellen- und abteilungsübergreifend durchgeführt werden (Prozesse), zu quantifizieren. Von besonderer Bedeutung ist hierzu die Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger (hier: die Prozesse). Diese erfolgt "traditionell" nach Bezugsgrößen oder Verteilungsschlüsseln, die jedoch für die eigentliche Kostenverursachung nicht immer repräsentativ sind; zudem gelten in den Kostenstellen, die von einem Vorgang durchlaufen werden, nicht selten unterschiedliche Verteilungsschlüssel für die Gemeinkosten. Die Prozesskostenrechnung schafft hier Abhilfe dadurch, dass sie für Prozesse jeweils nur einen signifikanten gemeinkostentreibenden Faktor verwendet ("cost driver"). Dazu werden die Kosten von Prozessen in leistungsmengeninduzierte und leistungsmengenneutrale Kosten untergliedert. Das Ergebnis ist letztlich der Prozesskostensatz (z.B. Kosten einer Retourlieferung), der Anlass zur Analyse der Prozesskosten und zu deren zwischenbetrieblichem Vergleich sein kann.

Literatur:

Kargl, Herbert; Kütz, Martin: IV-Controlling, 166 Seiten, 2007
[Dieser Titel bei Oldenbourg]


 

 

 

.
.