Die (planmäßige) Abschreibung dient dem Zweck, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Gegenständen des Anlagevermögens im Rechnungswesen eines Unternehmens auf die Perioden ihrer voraussichtlichen betrieblichen Nutzung zu verteilen.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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