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AfA-Tabellen

Unter dem steuerlichen Begriff ?Absetzung für Abnutzung? (AfA) wird die Erfassung der nutzungsbedingten Wertminderung einzelner Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verstanden. Mittels der AfA sollen die Anschaffungs-oder Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter möglichst periodengerecht auf die Nutzungsdauer verteilt werden, um so eine gleichmäßige Besteuerung zu gewährleisten. Die Bemessung der AfA setzt die Kenntnis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und des Verlaufs der Nutzung voraus. Um Gewinnverlagerungen durch überhöhte oder zu geringe Abschreibungen zu vermeiden, sind die AfA-Sätze und die AfA-Dauer in sogenannten AfA-Tabellen der Finanzverwaltung auf Grund von Erfahrungswerten normiert.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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