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Aktie

Ein in einer Urkunde verbrieftes Mitgliedschaftsrecht, das eine bestimmte Beteiligung am Vermögen einer AG ausweist. Es ist zu unterscheiden zwischen den ?alten? Aktien und den ?jungen? Aktien. Letztere werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu ausgegeben. Den Altaktionären steht dabei zur Wahrung ihrer Vermögens- und Stimmrechtsanteile ein Bezugsrecht auf den Teil der jungen Aktien (Aktien, junge) zu, der ihrem Anteil an den alten Aktien entspricht.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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