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Akzept

a) Begriff für die schriftlich auf dem Wechsel abgegebene Willenserklärung des Bezogenen, dass er den Wechsel akzeptiert und sich zur Zahlung verpflichtet. b) Begriff für einen vom Bezogenen akzeptierten Wechsel.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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