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Andienungsrecht

Bezeichnung für eine Regelung in einem Leasingvertrag, wonach der Leasinggeber nach Ablauf der Grundmietzeit das Wahlrecht hat, den Leasinggegenstand nach eigenem Gutdünken zu verwerten oder ihn zu einem bereits bei Vertragsabschluss festgelegten Preis an den Leasingnehmer zu verkaufen.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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