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Anleihen, ewige

Bezeichnung für Anleihen, deren Rückzahlungstermin im Voraus noch nicht bekannt ist. Bei diesen ewigen Renten behält sich der Schuldner meist das Recht der Tilgung und der Gestaltung der Tilgung vor. In Deutschland nicht gebräuchlich.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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