Auszahlungen von Teilen des Gewinns eines Unternehmens an die Gesellschafter. Bei der Aktiengesellschaft z.B. werden sog. Dividenden an die Aktionäre ausgeschüttet. Über die Höhe der Ausschüttungen beschließt in Übereinstimmung mit handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Regelungen im Gesellschaftsvertrag die Gesellschafterversammlung.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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