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Avalprovision

Entgelt für die Bereitschaft der Bank zur Übernahme einer Bürgschaft oder einer Garantie (Avalkredit). Die Avalprovision ist abhängig vom Zweck und der Laufzeit des Avalkredits und den möglicherweise gestellten Kreditsicherheiten. Sie wird berechnet in Prozenten der Bürgschafts- bzw. Garantiesumme.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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