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Beleihungsgrenze

Sie beträgt bei Hypothekarkrediten 60 Prozent des Beleihungswertes. Bei Bauspardarlehen beträgt sie 80 Prozent und bei Schuldscheindarlehen von Versicherungsunternehmen 40 Prozent des Beleihungswertes.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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