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Beleihungswert

Wert, der einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (Wohnungseigentum, Erbbaurecht) von einem Kreditinstitut beigemessen wird. Die Ermittlung wird von Sachverständigen nach gesetzlichen Vorschriften oder hausinternen Richtlinien durchgeführt. Grundlagen für die Ermittlung des Beleihungswertes sind der Sachwert, der Ertragswert und der Verkehrswert. In der Regel ist der Beleihungswert der Mittelwert von Sach- und Ertragswert.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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