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Bezogener

Wechselschuldner, den der Aussteller eines Wechsels angewiesen hat, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Zahlung an den durch die Wechselurkunde als berechtigt Ausgewiesenen zu leisten. Wenn der Bezogene den Wechsel akzeptiert (Akzept), tritt zur Zahlungsanweisung eine Zahlungsverpflichtung hinzu.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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