Nach der traditionellen Ermittlung ergibt sich der rechnerische Bezugsrechtswert durch das Verhältnis der Differenz zwischen dem Börsenkurs der alten Aktien und dem Emissionskurs der jungen Aktien zu dem um 1 erhöhten Bezugsverhältnis. Bei nur anteiliger Dividendenberechtigung ist das Bezugsrecht ggf. um einen Abschlag zu vermindern.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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