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Bezugsrechtshandel

Der Handel mit Bezugsrechten beginnt an deutschen Börsen i.d.R. am 1. Tag der Bezugsfrist und erstreckt sich über die gesamte Bezugsfrist (mindestens 2 Wochen) mit Ausnahme der letzten beiden Bezugstage. Hierdurch wird die Möglichkeit eröffnet, Bezugsrechte hinzuzuerwerben oder sich von den zustehenden Bezugsrechten zu lösen. Nach Eröffnung des Bezugsrechtshandels notieren alte Aktien ex Bezugsrechte (ex. Bezugsrecht).

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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