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Blankoindossament

Übertragungsvermerk auf Wertpapieren, die den Empfänger nicht bezeichnen. Ein blanko indossiertes Wertpapier ist im Handel einem Inhaberpapier fast gleichwertig, da dieses dann auch durch Einigung und Übergabe übertragen werden kann.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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