Er verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Schuldners einzustehen. Im Gegensatz zur Garantie ist das Schuldverhältnis zwischen Bürge und Gläubiger in seinem Bestand vom Umfang der Hauptschuld zwischen Gläubiger und Schuldner abhängig.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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