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Cap-Klausel (engl = Deckel)

Vereinbarung in einem mit einer Zinsgleitklausel versehenen Kreditvertrag, wonach die Verzinsung nicht über eine vereinbarte Obergrenze hinaus steigen kann.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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