Die Vereinbarung eines Credit Default Swap verpflichtet den Verkäufer dieses Kreditderivates, bei Eintritt wohldefinierter Ereignisse (sog. Kreditereignisse) Ausgleichszahlungen an den Käufer zu leisten. Letzterer ist als Kreditgläubiger beispielsweise dann abgesichert, wenn sein Schuldner Insolvenz anmeldet.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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