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Eigenkapital, haftendes

Bankaufsichtsrechtlicher Begriff für das Risikodeckungspotenzial eines Kreditinstitutes. Je nach Rechtsform setzt sich diese Größe gemäß § 10 KWG aus unterschiedlichen Faktoren zusammen. Das haftende Eigenkapital dient als Anknüpfungspunkt, um das risikotragende Kredit- und Beteiligungsgeschäft einer Bank im Sinne des Einlegerschutzes zu begrenzen.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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