Vermögenswerte, die ein Gesellschafter dem Unternehmen, in der Regel in Form von Zahlungsmitteln, zur Verfügung stellt. Zu unterscheiden ist zwischen der gezeichneten und der ausstehenden Einlage. In Höhe der gezeichneten Einlage hat sich der Gesellschafter verpflichtet, dem Unternehmen sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Die ausstehende Einlage ist der Differenzbetrag zwischen der gezeichneten Einlage und der tatsächlich in das Unternehmen eingebrachten Einlage. In Höhe der ausstehenden Einlage haftet der Gesellschafter in der Insolvenz des Unternehmens mit seinem sonstigen Vermögen.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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