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Emissionskonsortium

Zeitlich begrenzter Zusammenschluss selbständig bleibender Kreditinstitute (üblicherweise in der Rechtsform der BGBGesellschaft) zur Durchführung einer Emission von Wertpapieren, z.B. Aktien oder Anleihen. In Deutschland ist heute das kombinierte Übernahme- und Begebungskonsortium üblich, bei dem die gesamte Emission von den Banken mit der Verpflichtung übernommen wird, diese bei den Anlegern zu platzieren.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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