Vertrag, der die Beziehungen zwischen dem Emittenten und dem für ihn die Emission durchführenden Kreditinstitut regelt. Letzteres ist üblicherweise entweder die führende Bank im Emissionskonsortium oder die Hausbank des Emittenten. Der Vertrag bezieht sich im Wesentlichen auf die Ausgestaltung der Emission, vor allem die Art der Emissionspapiere, das Emissionsvolumen, das Börsensegment, den Emissionskurs sowie den Emissionszeitpunkt.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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